Frag den Hasen

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#26368
Zur Verwertbarkeit der Daten gibt es einen Entscheid des BVG: Genau nach der Lichtensteindatei hatte man eine Hausdruchsuchung gemacht, und bei einem der Verdächtigen Rauschgift gefunden. De Verteidiger wollte, daß der Prozess wegen Drogen aufgrund von nicht zulässigem Beweismaterial platzt, dem wurde aber nicht stattgegeben.

Es ist illusionär zu warten, bis Recht für alle gleich sind, um was zu tun, weil manche immer die Mittel haben werden, das Recht für sich gleicher zu machen.

Man könnte natürlich die Schweiz an sich unter Druck setzen, denn die hat ja das Doppelbestuerungsabkommen nicht eingehalten. Die Amis machen das, nur wenn Deutschland das macht, kommen wahrscheinlich noch eine Menge Nazigold, geraubetes jüdisches Vermögen und Schwarzgeldkonten der CDU zum Vorschein.
Jetzt hat ja ein Schweizer Politiker gedroht, die Kontodaten von Deutschen zu veröffentlichen, die in Deutschland ein öffentliches Amt bekleiden. Ich wäre sooo dafür. biggrin.gif