Frag den Hasen

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#40670

Nur mal zwei "klugscheißereien".

Zunächst mal braucht man einen waffenschein zum führen einer waffe in der öffendlichkeit. Für den Besitz braucht man eine Waffenbesitzkarte. Du brauchst den führerschein ja auch nicht, um dir ein auto zu kaufen.
Nicht weiter schlimm, nur sind Reporter auf Waffenmessen gerne mal schockiert, weil so ziemlich niemand einen Waffenschein hat^^ War beim Emsdettenläufer auch ein häufiger Fehlschluss ;-)

Zweitens, und das ist heftiger, ist ein waffenbesitzer verpflichtet, die waffe vor unbefugtem zugriff zu schützen. Wenn also sein stahlschrank für dich zugänglich ist, ist das illegal.
Worin das mündet, sah man in Winnenden. Pistolen gehören nunmal nicht unters Kopfkissen.

Alibifrage:
Auf welche Kolumne hab ich wohl angedeutet? ;-)
Öhm... Killertext? peinlich.gif