Frag den Hasen

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#44270
[...]... da müsste man also einen Exil-Deutschen, finden, der sich dazu bereit erklärt.
[...]

Aber Vorsicht:
Zwar alt...aber durchaus noch relevant:
https://www.heise.de/tp/features/Update-Leugnung-des-Holocaust-im-Internet-nach-deutschem-Recht-strafbar-3442851.html
und der dort erwähnte §9 StgB Abs. 2
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__9.html
Ferner:

a) https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__5.html

und gravierender, weil völlig unabhängig von der Nationalität und dem Recht des Tatortes:
b) https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__6.html

War und ist z.B. relevant wenn jemand in NL in mit deutscher Staatsangehörigkeit in einem Headshop oder ähnlichem mitarbeitet...da C. in NL nur toleriert ist, macht sich diese Person nach deutschem Recht strafbar und könnte auch in De. verurteilt werden, sofern jemand des mitbekommt.

bombjack
Das würde aber nicht passieren.
Du kannst bei vielen US-Registraren angeben, dass sie deinen Namen und deine Adresse nach außen verbergen sollen, wenn nach den Daten deiner Domain gefragt wird. Sollte irgendeine deutsche Behörde dann beim Registrar nachfragen, wem diese Domain gehört, wird der Registrar ihnen den Stinkefinger zeigen. Und amerikanische Amtshilfe wird's auch nicht geben, denn die werden nicht jemanden für etwas verfolgen, was bei ihnen nicht strafbar ist. (So wie Deutschland Puigdemont nicht ausliefert, weil Rebellion hier nicht strafbar ist.)