Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41808 Fragen gestellt, davon sind 5 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).


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Wie sieht es mit der Legalität aus, wenn du aus alten Bravo-Magazinen (oder sonstigen Zeitschriften) Ausschnitte veröffentlichst? Gibt es da Richtlinien, wie viel man veröffentlichen oder wie alt ein Beitrag sein darf, um nicht irgendwelche Abmahnungen zu bekommen?
Wenn man ein eigenes Werk daraus macht (was ich immer versuche), dann gibt es so eine Art Zitatrecht, für das man nicht die Erlaubnis des Urhebers braucht. Ist natürlich trotzdem so eine Art Grauzone, ab wann jetzt ein eigenständiges Werk anfängt. Urheber wären bei Foto-Lovestorys also der Autor und der Fotograf (nicht aber der Verlag).
Zusätzlich gibt's noch das Leistungsschutzrecht des Verlags, das ihm einen Anspruch auf Zahlungen dafür gibt, dass man das verwertet. Das ist derzeit in Deutschland auf ein Jahr beschränkt. Deswegen veröffentliche ich so auch nichts Wesentliches (wie Fotolovestorys), was nicht mindestens vor über einem Jahr veröffentlicht wurde, weil dann schon das Leistungsschutzrecht dafür abgelaufen ist.