Klopfers Link- und Lichtbild-Deponie



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#563 von BJ68

Okay....da dürften viele gespaltener Meinung sein und das Thema hat hat Potential zur Kontroverse....
Meine Meinung....als aktiver Pfadfinder und damit als Betroffener....."Scheiße" da ich selbst wenn gewollt diesen Zonen nicht ausweichen kann und es nicht reicht, das Messer im Rucksack zu verstauen. Plus dass dort auch "gefährliche Gegenstände" verboten sind, was dann bedeutet, dass es u.U. Probleme mit der kleinen Axt, Werkzeug, dem Wimpel-Speer oder Stangen für die Kothe gibt.
Knackpunkt ist für mich neben der Befugnis der Kontrolleure dort verdachtsunabhängig zu arbeiten und damit Durchsuchungen zu machen, dass diese u.U. sich den leichter zu kontrollierenden Personen zuwenden werden d.h. wo mit keinem oder nur sehr wenig verbalen oder auch physischen Widerstand gerechnet werden muss. Sprich Personen die die Kontrolle hinnehmen und dabei nicht aufmucken und im Fall des Falles sich mit der Strafe und Beschlagnahme des Gegenstandes abfinden.....

Link zu dem Mist:

Link: [https://knife-blog.com/verschaerfung-des-waffengesetzes/]
2 Punkt(e) bei 2 Reaktion(en)
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BJ68
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Btw..... weil oben der Platz nicht langte...

Neben Drangsalierungen von Sportschützen mit Magazinverboten, neuer Bedürnfisregeln (jede Waffe 18 mal schießen) und anderes mehr soll zukünftig die Armbrust WBK*-Pflichtig werden....

*= WBK = Waffenbesitzkarte

Problem dabei...die Teile waren vorher ab 18 frei erhältlich und über Nacht wird aus jemanden der legal das Teil hatte jemand der gegen das WaffG verstößt....

Plus dass da noch diverse andere Böcke drin sind...

bj68

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Geschrieben am
dragon1416
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Der Text klingt auch nicht wirklich seriös bedenkt man wie einfach hier das Aushebeln vom Grundgesetz sowie verschiedene Bürgerrechte dargestellt wird auch die Formulierung und die Tatsache das nie eine rechtliche Grundlage dafür genannt wird. Unterstützen meine Vermutung dass es sich dabei bestenfalls um Fake News handelt. Aber selbst wenn nicht wer profitiert davon

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Geschrieben am
ZRUF
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@dragon
Das ist häufig so eine Sache mit der gefühlten Sicherheit. Für viele Bürger wird so der Eindruck erweckt, dass die Politik aktiv etwas zur Verbesserung der Sicherheit unternimmt. Dass das alles nur Placebos sind, die viele andere Einschränken ist ein anderes Thema. Von daher kann ich mir schon vorstellen, dass das echt ist. Den Artikel selbst finde ich jetzt aber auch nicht gerade gut. Da fehlen einfach viele Informationen, die man sich jetzt selbst nochmal zusammensuchen müsste.

@BJ68
Naja, das mit den Armbrüsten... früher waren auch Gaspistolen ohne kleinen Waffenschein frei erwerbbar für jeden ab 18. Da gab es also schon das gleiche Problem.

Was für mich irritierend ist, ist eben die Tatsache mit den 4cm langen Klingen. Da ist das klassische Schweizer Taschenmesser schon deutlich länger. Und das ist etwas, was sich in den Hosentaschen vieler Menschen finden lässt.
Ich wohne in der Nähe einer Schule. Darf ich dann mit dem Auto nicht mehr an der Schule vorbeifahren, wenn ich Pilze sammeln will? Mein Taschenmesser hat ja auch eine Klinge mit mehr als 4cm.
Oder, wenn man in Bayern dann in Tracht und zu einer Veranstaltung will, darf man dann auch nicht mehr an einer Schule vorbei? Klassischerweise trägt der Bayer in seiner Tracht ein passendes Messer mit Griff aus Hirschhorn oder Rehläufen. Damit ist das Brauchtum dann auch illegal.

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Geschrieben am
dragon1416
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Zruf ich wollte eigentlich ausdrücken dass ich die in dem Text verwendete Grundlage für fake-news halte allein schon willkürlich definierte Zonen in denen Polizisten ohne Anfangsverdacht Durchsuchungen durchführen dürfen. Da Polizisten grundsätzlich einen Anfangsverdacht brauchen um Durchsuchungen durchführen zu dürfen müsste man hier also die verfassungsgemäße Persönlichkeitsrechte einschränken das dürfte juristisch sehr schwer umzusetzen sein nebens der Findung von Personal welche solche Durchsuchungen durchführt. Und dem Aufstand der Bürger wenn sie auf dem Weg zur Arbeit jedes Mal kontrolliert werden weil dort irgendwo eine Kita oder Schule in der Nähe ist und an den Plätzen wo eine Einschränkung des Tragens von Messern tatsächlich sinnvoll sein könnte etwa in gewissen Gegenden in Berlin wird sowieso niemand kontrollieren

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Geschrieben am
ZRUF
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Kann ich gut nachvollziehen. Leider wäre es nicht das erste Gesetz, das nachträglich vom Bundesverfassungsgericht einkassiert wird. Von daher alles möglich.

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Geschrieben am
BJ68
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@dragon1416

Wirf mal einen Blick auf http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0207-19.pdf und dort insbesondere auf Seite 3 B Nr. 1 Buchstabe a).
Der Antrag wurde zwar im Bundesrat abgelehnt...beschreibt aber was der Herr Pistorius möchte....oder kurz und knapp:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/977/977-pk.html?nn=4732016#top-8
Die dort in der Begründung genannte Voraussetzung soll nun da wegfallen und damit die Schaffung von solchen Zonen erleichtert werden.

Ist keine Fake-News......sorry....der hat das vor und der wird es auch versuchen durchzusetzen...

Wie sowas jetzt aussieht vgl.
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.103022.de&template=00_html_to_pdf_d

Okay mit Zeitbeschränkung (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten) und auch der Ort ist beschränkt...und auch interessant ist ein Blick in die Ausnahmen...im Auto und damit vorbei fahren ist kein Problem...zu Fuss damit vorbei gehen...könnte problematisch werden....

In Berlin gab es schon mal eine Schlappe:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/deutsche-bahn-bundespolizei-gefaehrliche-werkzeuge-nahverkehr.html
und daher steht und die Umformulierung auf der Agenda....so dass es wasserdicht wird und auf das bezieht sich der Artikel.

[...]Da Polizisten grundsätzlich einen Anfangsverdacht brauchen um Durchsuchungen durchführen zu dürfen müsste man hier also die verfassungsgemäße Persönlichkeitsrechte einschränken das dürfte juristisch sehr schwer umzusetzen sein nebens der Findung von Personal welche solche Durchsuchungen durchführt.[...]

Dir ist Schleierfahdung und damit die verdachtsunabhängigen Kontrollen ein Begriff? Geht also durchaus wenn gewollt,,,,

Hier noch mal was über die Perlen des Bundesrates: https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/bundesrat-stimmt-fuer-restriktiveres-deutsches-waffengesetz-darum-geht-es-bei-der-bundesratsinitiative/

Zu den Armbrüsten.....die Teile sind nicht deliktsrelevant, nicht für Amokläufe geeignet und Straftaten damit kann man mit der Lupe suchen...okay der Suizid in Passau mal ausgenommen...der zählt aber meiner Meinung nach nicht...oder sollte nicht zählen....was soll also der Scheiß...dass man eine Menge Leute zum kriminellen macht und zum kleinen Waffenschein für die Gaspistole gibt es einen gewaltigen Unterschied....habe ich eine daheim, dann wird sie nicht illegal...bei den Armbrüsten ist das da der Fall...hast Du so ein Teil und machst nichts, dann bist Du Straftäter im Sinne des WaffG.

bj68

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Geschrieben am
Aglaija
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dann frag ich mich aber, was man eigentlich mit seiner Armbrust macht, dass das "Menschenrecht" darauf unbedingt geschützt werden muss?!

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Geschrieben am
BJ68
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Ouch in meiner bayerischen Heimatstadt gibt es einen Schützenverein, der einen 100 m Armbruststand hat d.h. wie mit anderen Schuswaffen auch...auf Scheiben schießen und Punkte machen u.a. auch im Wettbewerb...

bj68

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Geschrieben am
Aglaija
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tja, dann sollten Mitglieder in den Vereinen die Dinger zum Wettkampf benutzen dürfen und dies genauso handeln wie Sportschützenvereine.

Und dem Rest? Gehören die Dinger weggenommen...

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Geschrieben am
ZRUF
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Allerdings brauchst du für andere Schusswaffen ja auch mindestens eine WBK. Von daher fraglich, wegen den Armbrüsten. Konsequent müsste dann aber auch für Bögen gelten.

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Geschrieben am
BJ68
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Nachtrag zu Trachtenmesser:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/hirschfaenger-streit-verbote-8693058.html
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Waffenrecht-Duerfen-Trachtler-bald-kein-Messer-mehr-tragen-id54445811.html
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/dachauer-volksfest-2019-verbote-informationen-1.4443070

und da stirbt halt die Freiheit scheibchenweise.....kommt noch die Frage dazu wessen Rechte schränke ich ein wenn ich so ein Messer (auch mit mehr als 12 cm Klingenlänge) führe und sehr provokant gefragt....egal wo und auch egal welcher Typ Messer es ist.....es ist immer noch der Mensch und dessen Sozialisierung der den Unterschied macht ob ein geführtes Messer ein Werkzeug oder eine Waffe ist.

bj68

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Geschrieben am
BJ68
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@Aglaija

[...]Und dem Rest? Gehören die Dinger weggenommen...[...]

Warum?

Wessen Rechte verletze ich, wenn ich so ein Teil besitze?

Btw. WBK...ich lebe nun seit fast 10 Jahren in der Schweiz....hier reicht ein Antrag (50 CHF) um sich dann drei Waffen anschaffen zu dürfen....kein Vereinszwang...kein regelmäßiges Schießen, keine Wartezeit von 12 Monaten, keine Mengen Begrenzung, kein Tresor mit 200 kg usw. vgl. https://www.waffenmarti.ch/shop/waffenerwerb/waffenerwerb-wegleitung-waffenerwerbsschein.html
Jeder der möchte und eine weiße Weste hat...darf das.....die erste dauerte wegen der Überprüfung länger und ich hatte auch einen Termin im kant. Waffenbüro wo ich den netten Menschen (Pro Waffen eingestellt) 1.5 h mit Fragen gelöchert habe. Die anderen WES waren dann innerhalb von 7 Tagen inklusive Postweg erledigt und trotzdem gibt es hier keine "amerikanischen Verhältnisse".....auch hat jeder Wehrdienst-Leistende seinen Vollautomaten daheim stehen..okay der Verschluss muss da weggesperrt werden.....für Munition reicht ein Auszug aus dem Strafregister aus...und es gibt keine Begrenzung wie in DE, wo man die Munition nur für Waffen die auf der WBK sind erwerben darf....d.h. der Wehrdienst-Leistende kann für sein Teil daheim die Munition erwerben wenn er denn möchte...
Ziemlich andere Welt als in DE vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Brosch%C3%BCre/waffenbroschuere-d.pdf
und Armbrüste sind hier nicht mal Waffen....

bj68


Nachtrag:
@ZRUF
Nur dass die Teile auch heute schon nicht missbraucht werden...dass die Teile auch in keiner Kriminalstatistik auftauchen usw.
Warum soll man sie nun konsequent unter WBK-Pflicht stellen...wenn von den realen Begebenheiten her keine Notwendigkeit besteht?
Das ist Schrott....das ist Gängelung und (okay meine Meinung) Bescheidung der pers. Freiheit plus dass man da Fälle im Sinne des WaffG generiert um wieder verschärfen zu können...

Btw. der Missbrauch von Gaspistolen bei so bestimmten Hochzeiten geht als Fall in die Waffengesetzstatistik ein.....so werden die Fälle auch hochgetrieben.....

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Geschrieben am
(Geändert am 7. November 2019 um 13:37 Uhr)
Diiter
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dann frag ich mich aber, was man eigentlich mit seiner Armbrust macht, dass das "Menschenrecht" darauf unbedingt geschützt werden muss?!

Das Schöne an freiheitlichen Grundrechten ist ja, dass man niemandem begründen musst, warum man irgendetwas haben oder tun will. Es geht schlicht niemanden was an, was jemand anders mit seiner Armbrust zu Hause macht.
Was kommt als nächstes? Wer braucht schon einen 600 PS Sportwagen, alles über 80 PS ziehen wir ein, muss ja keiner so schnell fahren! Wer braucht schon eine Wohnung mit mehr als 30m²? Wer braucht schon nach 23 Uhr noch Strom? Soll er doch schlafen gehen, wie normale Leute, der Lump!
In so einer Gesellschaft möchte ich nicht leben.

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Geschrieben am
Aglaija
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Wollt ihr mir ernsthaft erzählen, dass man das Ding zu Hause hat um es in eine Vitrine zu stellen?!

Nein, so ein Teil ist zum Schießen gemacht und da hört das Privat Vergnügen auf. Wir haben hier in der Gegen so einen Spezialisten, der meint, mit so einem Scheißteil auf Tiere schießen zu müssen. Und gerade wegen solcher Deppen würde ich diese Verschärfung mehr als begrüßen.

Wer im Verein schießen will, kann das ja gern unter den Auflagen tun.

@Diiter: ich gehe auf deine bewusst verdrehten Provokationen nicht mehr ein. Meine Zeit ist mir dafür zu schade.

1
Geschrieben am
BJ68
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[...]Nein, so ein Teil ist zum Schießen gemacht und da hört das Privat Vergnügen auf. Wir haben hier in der Gegen so einen Spezialisten, der meint, mit so einem Scheißteil auf Tiere schießen zu müssen. Und gerade wegen solcher Deppen würde ich diese Verschärfung mehr als begrüßen.[...]

Hm....es gibt bestimmt auch Katzenhalter die ihre Mieze nicht artgerecht halten oder gar quälen und wegen gerade solcher Deppen würde ich ein Katzenhalteverbot mehr als begrüßen...wer Katzen halten will, der kann ja das gerne unter Auflagen tun...

Das wäre jetzt ungefähr das Niveau was Du mir da indirekt vorwirfst.....und ja ich habe so ein Teil, ja ich habe damit auch schon geschossen* und nein auf Tier werde ich niemals schießen....und jetzt noch mal die Frage: Wessen Rechte verletze ich, wenn ich so ein Teil besitze?

Ferner schon mal überlegt, dass dieses von Dir angeführte Arschloch sich um diese Verschärfung einen Scheiß scheren wird?
Dass Du die Teile in CH, in A usw. ohne Probleme bekommst Du auch keinen Ausweis vorzeigen musst und eine Meldung in Richtung DE....nicht stattfindet....

bj68


*= und das nicht in einem Verein und auch nicht auf einem Schießstand.....

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Geschrieben am
(Geändert am 7. November 2019 um 14:12 Uhr)
Diiter
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@Aglaija: An meinen Beispielen ist überhaupt nichts verdreht, das ist die gleiche kleingeistige Verbotsmentalität, nur mit anderen Gegenstäden.
Nur weil dieser eine Idiot bei euch in der Gegend Mist macht, sollen jetzt alle anderen darunter leiden? Es gibt auch genug Leute, die mit schnellen Autos Mist machen, trotzdem verbieten wir deren Besitz nicht allen anderen auch.
Menschen sind immer schnell mit Verbotsforderungen, wenn es um Dinge geht, mit denen sie nichts anfangen können.

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Geschrieben am
Aglaija
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Es geht hier um WAFEN?! Welches Menschenrecht wird denn bitte davon verletzt, dass man dieses Zeug nicht ohne Auflagen haben darf?

@BF68 und weil du das nicht tust, kannst du das auch für alle anderen sagen? Wo schießt du denn? Vermutlich ja nicht im eigenen Wohnzimmer. Und sobald du das draußen machst, ist deine Umwelt davon betroffen.

Ich rede übrigens nicht von Katzen, wenn er eine meiner erwischt hätte, dann wären da ganz andere Kaliber aufgefahren worden. Und Fehlhaltungen mit vorsätzlicher Verletzung und Tötung von (Wild) Tieren zu vergleichen?!

Was genau zieht man daraus? Bestätigung? Machtgefühl? Ist das so ein Männlichkeitsding?

Hier tobt übrigens auch die Diskussion um die Hirschfänger und die damit ein Problem haben, sind Männer ab einem gewissen Alter. allen anderen geht weder Tradition noch Selbstbewusstsein verloren, in dem sie nicht mit einem Messer rumlaufen...

@Diiter: Strom und Autos, Dinge die heutzutage durchaus lebensnotwendig sind mit Waffen zu vergleichen, die ein reines Luxus/ Machtgut darstellen... klar, das ist natürlich kleingeistige Verbohrtheit "Ironie off"

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Geschrieben am
Diiter
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Es geht hier um WAFEN?! Welches Menschenrecht wird denn bitte davon verletzt, dass man dieses Zeug nicht ohne Auflagen haben darf?

Das Recht auf Eigentum zum Beispiel.

Was genau zieht man daraus? Bestätigung? Machtgefühl? Ist das so ein Männlichkeitsding?

Manche haben vielleicht einfach andere Interessen als du und finden solche Dinge faszinierend. Manche stellen sich Waffen in die Vitrine, weil sie sie schön finden. Manche basteln daran herum, weil es ihnen Spaß macht. Es gibt tausend gute Gründe.

Strom und Autos, Dinge die heutzutage durchaus lebensnotwendig sind mit Waffen zu vergleichen, die ein reines Luxus/ Machtgut darstellen

Es geht nicht darum, wie notwendig oder unnötig irgendwas ist, es geht um das Prinzip, dass ich als freier Bürger das Recht habe, auch gefährliche Gegenstände besitzen zu dürfen, ohne mich dafür vor irgendwem rechtfertigen zu müssen. Wenn wir anfangen, alles was irgendwer für unnötig und gefährlich hält, zu verbieten oder mit tausend Auflagen zu belegen, dann werden wir bald in einer sehr tristen Welt leben.

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Geschrieben am
BJ68
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@Aglaija
a) [...]Wo schießt du denn? Vermutlich ja nicht im eigenen Wohnzimmer. Und sobald du das draußen machst, ist deine Umwelt davon betroffen.[...]

Auf eine Böschung, wo der Pfeil nicht nach hinten raus kann, ich zur Seite freie Sicht habe und wo auch kein Gebüsch ist, wo ein Tier drin sein könnte und da auf eine Scheibe d.h. die Umwelt wird wenn überhaupt nur sehr wenig tangiert.....

Edit: plus dass das Teil immer Richtung Boden zeigt und ich die Copper-Regeln vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Jeff_Cooper#Schusswaffensicherheit befolge....

b) [...]Es geht hier um WAFEN?! [...]
und es ist immer noch der Mensch dahinter der entscheidet was er damit macht...das gilt für verdammt viele Dinge....und ganz böse Frage....warum erst jetzt...warum nicht schon früher diese Auflagen....plus dass Auflagen nur was nutzen wenn sich der Mensch daran hält....

c) [...]Was genau zieht man daraus? Bestätigung? Machtgefühl? Ist das so ein Männlichkeitsding?[...]

Mir macht es Spaß...ich verletze keine Rechte anderer.....und sorry ich muss mich für mein legales Verhalten vor keinem Rechtfertigen, denn

d) [...]Und Fehlhaltungen mit vorsätzlicher Verletzung und Tötung von (Wild) Tieren zu vergleichen?![...]

Fehlhaltung machen auch wenige, genau so wenige wie das Arschloch (die Wahl des Begriffes sollte Dir ein Hinweis sei, was ich von dem Menschlein halte) was eine vorsätzliche Verletzung und Tötung von (Wild) Tieren macht....und damit wäre man bei der Argumentation von Diiter und

e) [...] Strom und Autos, Dinge die heutzutage durchaus lebensnotwendig sind mit Waffen zu vergleichen, die ein reines Luxus/ Machtgut darstellen... [...]

könnte man da auch durchaus den Begriff "Waffen" gegen "Katzen und/oder Hunde" austauschen (wenn es um Haltung in der Stadt geht) und zumindest bei best. Hunderassen und bei einem best. Klientel dürfte der ganz bestimmte Hund auch ein Machtgut darstellen....

Btw. ich habe das Gefühl...das bei Dir bei der Waffenthematik ziemlich viel Emotion im Spiel ist und Dir das ziemlich gegen den Strich geht.....daher die Frage, ob Du u.U. Hoplophob bist?

Knackpunkt ist für mich die nachträgliche Verschärfung bringt nichts....das Arschloch wird sich nichts drum scheißen und auch jetzt würde es zu ziemlich blöden Fragen kommen, wenn Du mit dem Teil in der freien Wildbahn angetroffen wirst....und ich bin mir ziemlich sicher dass dann auch abgeklärt werden dürfte, ob in der Gegend so Vorkommnisse waren....

Die es betreffen sollte wie Dein Beispiel, werden sich darum nichts scheren und die die diese Teile nicht missbrauchen die betrifft es....ich habe da so ein Teil in meiner Heimatstadt bei meinem Dad eingelagert und blöderweise in DE keinen Wohnsitz mehr....d.h. für mich wird es tierisch interessant dafür eine WBK zu beantragen, was ich schon aus dem Grund tun muss, weil ansonsten hier in CH mit meinen richtigen Waffen (und das sind inzwischen eine Menge) u.U. Probleme bekomme
Nachtrag: inklusive der Kosten....okay Luxusgut ;-)


....meint

bj68

dem Schießen Spaß macht auch wenn es manchen nicht in den Kram passt....und auf 300 m mit dem K31 oder auch mit dem Stgw 90 ist durchaus anspruchsvoll....eigene Erfahrung und mit ersterem einen ziemlich blauen Fleck an der Schulter.

1
Geschrieben am
(Geändert am 7. November 2019 um 15:50 Uhr)
ZRUF
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@BJ68

Ich wollte nicht sagen, dass ich es befürworte. Allerdings kann ich den Gedanken mit der WBK von Armbrüsten schon verstehen.
Der Nutzen der Gesetzesänderung wäre aber wohl einfach zu vernachlässigen. Da bin ich voll bei dir.

Das gilt ja auch bei Verschärfungen des Bußgeldkataloges im Straßenverkehr. Was denken sich die Politiker denn eigentlich, wen das abschreckt, wenn die Chance erwischt zu werden äußerst gering ist. Siehe Handy am Steuer. Ich sehe da täglich wahnsinnig viele Menschen, die im Auto an ihrem Handy rumfummeln. Das gibt jetzt schon Punkte in Flensburg, interessieren tut es nur keine Sau, weil es nicht kontrolliert wird. Genauso mit parken auf dem Gehweg / Radweg. Das soll ja jetzt bis 100€ kosten können. Aber wie oft hält ein Streifenwagen bei einem Gehwegparker an?

Was will ich mit dem ganzen Gedöns sagen? Sofern bestehende Regeln nicht durchgesetzt werden, bringt auch eine Verschärfung nichts. Einzig die Leute, die es sich im Endeffekt freiwillig an die Regeln halten werden immer stärker gegängelt.

Und ich bin persönlich auch gegen Waffen im Privatbesitz, weil das für viele Leute eine Verantwortung ist, derer sie nicht gerecht werden. Das mag in der Schweiz und in Kanada erstaunlich gut klappen. Den Deutschen traue ich da eher das amerikanische Problem zu. Leider.

Und die Hirschfänger... ja ich habe einen, aber ich trage ihn eigentlich nie. Man darf damit ja eh schon fast nirgends mehr hin. Also was bringt es einem? Das mitführen eines Hirschfängers aber grundsätzlich zu verbieten finde ich trotzdem bescheuert! Wie oft hat man es, dass sich die Bayern in der Lederhos'n in eine Messerstecherei begeben? Also ich könnte mich nicht entsinnen von einer Messerstecherei mit Hirschfänger gehört zu haben.

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Geschrieben am
BJ68
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@ZRUF

[...]Das gilt ja auch bei Verschärfungen des Bußgeldkataloges im Straßenverkehr. [...]

Also hier in CH wirkt es wunderbar....vgl.
https://www.ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/
Da ist für die Leute inklusive mich die Schmerzgrenze überschritten und zum anderen wären meine WES´s in Gefahr....auch wenn die Kontrolldichte hier auch nicht so viel ist.....

[...]Das mag in der Schweiz und in Kanada erstaunlich gut klappen. Den Deutschen traue ich da eher das amerikanische Problem zu.
[...]

Kanada ist ein anderes Kaliber von der Bevölkerungsdichte her....kann man nicht mit DE oder CH vergleichen...meine Meinung
Frage an Dich: Woran machst Du es fest, dass bei Deutschen eher die "amerikanischen Verhältnisse" kommen würden?

Schießen bzw. Waffen sammeln wollte ich schon als ich noch in DE war...nur wollte ich es aus Spaß machen und nicht ernsthaft als Sport betreiben...war mit einer der Gründe, warum ich in DE das Thema WBK nicht angegangen bin....hier in CH habe ich inzwischen u.a. eine M82A1 eben wegen der Technik, wobei ich mal schauen werden wo man das Teil schießen kann....

Anfügen sollte ich noch, dass ich alleine wohne und da auch keine Kinder im Haus sind, was bei Waffen im Haus dann suboptimal ist...einer Kollegin die mal erwähnte dass da was Schießendes zu Hause ist und Kinder hat, hab ich gleich mal auf https://www.gunfactory.ch/acess/lockers.htm verwiesen, mit der Begründung egal wie gut verräumt Kinder finden die Teile....

Behufs Hirschfänger....in Kluft als Pfadi habe ich da so gut wie immer ein Messer dabei, weil Werkzeug und da wären wir wieder beim Punkt....messerstechende Pfadfinder wären mir nicht bekannt...hat auch ein Herr Aiwanger angedeutet: https://www.welt.de/politik/article201911770/Hubert-Aiwanger-Messer-fuer-Anstaendige-Kritik-an-Vorstoss.html und ich fass das auch nicht als Aufruf zur Bewaffnung auf, sondern als dass es immer der Mensch ist, der entscheidet ob ein Gegenstand "gut" oder "böse" eingesetzt wird.....

bj68

0
Geschrieben am
simcity
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Ich denke es gibt Leute die sich Armbrüste in eine Vitrine stellen. Man sollte hier aber trotzdem einen Waffenschein brauchen. Wenn jemand Probleme mit dem Gesetz hast oder psychische Probleme sollte der besser keine Waffen besitzen. Ansonsten muss man eben etwas abwarten. Das sollte aber auch kein Problem sein.
Diiter, dein Strom aus ab 23 Uhr Beispiel ist schon Schwachsinn weil irgendjemand immer wach ist. (Nachtjob und so) Der ist dann vielleicht 23 Uhr wach weil er dann zur Arbeit aufstehen muss.

0
Geschrieben am
simcity
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Woran machen wir fest das es amerikanische Verhältnisse geben wird? Könnte an einer gewissen Partei und ihrer Gesinnung liegen. Und wer auf deren Seite ist darf das gerne auch für andere Gruppen lesen.

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Geschrieben am
ZRUF
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@BJ68

Woran ich das fest mache? Das ist nur mein Eindruck. Die Deutschen sind mitunter ein sehr streitlustiges und rechthaberisches Völkchen.
Ob es zu amerikanischen Verhältnissen führen würde, wenn Schusswaffen hier einfach zu bekommen wären? Vermutlich nicht, weil es nicht so viele Gangs gibt. Aber der Hang zu Gangs oder Clans gerade in bestimmten Gebieten in Berlin zum Beispiel, da kann ich mir schon vorstellen, dass es zu mehr Schießereien kommen würde.
Beweisen kann ich das natürlich nicht. Aber mein Eindruck wäre schon, dass es in Deutschland zu mehr Problemen führen würde, als es das in der Schweiz tut.

Das heißt aber natürlich auch nicht, dass es eben nicht auch verantwortungsvolle Menschen gibt, die Waffen haben wollen und durchaus auch wissen welche Risiken so ein Gerät hat und welche Verantwortung das mit sich bringt. Am Ende ist das halt eine Risikoabwägung, ob verbieten oder nicht.

Was die Strafen anbelangt. Natürlich, wenn die sooo hoch sind, dass sie deine Existenz bedrohen können, dann hilft ggf. auch die sporadische Kontrolle. Aber bei uns ist das alles nicht bedrohlich für die meisten Leute. Von daher, wenn ich dann höchstens einmal im Jahr 50-100€ für etwas zahlen muss, wobei ich das ganze Jahr durch meine Ordnungswidrigkeiten profitiere, dann ist das für viele ein geringer Preis.

Also entweder müssten manche Strafen extrem in die Höhe geschraubt werden, damit sie eine Wirkung haben und dann wenigstens ab und an kontrolliert werden, oder es müsste einfach öfter kontrolliert werden. In unserer aktuellen Situation, in der die Menschen einfach keine Angst haben kontrolliert zu werden, würde eine einfache Strafsteigerung vermutlich nur begrenzt Wirkung zeigen.
Nur miene Einschätzung.

@simcity
Das mit der Partei finde ich übertrieben. Ist ja nicht so, als würden die Rechten die ganze Zeit Leute über den Haufen schießen. Und auch die Reichsbürger, die häufig Waffenbesitzer sind, sind eher selten für Morde bekannt geworden.
Im rechten Milieu wird lieber mit Baseballschlägern oder Totschägern gearbeitet. Das scheint da wohl mehr eindruck zu hinterlassen, wenn man jemand wirklich mit eigener Kraft verstümmelt.

Und wegen den Armbrüsten in der Vitrine. Ich habe einen scharfen Dolch mit gezackter Klinge im Regal stehen. Ich finde das Ding sehr dekorativ. Würde ich ihn gegen Menschen einsetzen? Nein! Wäre er eine potentiell tödliche Waffe? Ja! Nur wären das meine Küchenmesser auch.
Eine Armbrust ist für mich aber mit dem Dolch in der Vitrine vergleichbar.

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Geschrieben am
simcity
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Auch die Parteileute dürfen solche Waffen besitzen. Wenn sie die Bedingungen erfüllen. Ich hab mal kurz nachgelesen. Offenbar sind Armbrüste keine Waffen weil sie keinen Lauf haben. (Kann mich da auch irren, bin ja kein Jurist)

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Geschrieben am
KainAutor
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Als traditioneller Bogenschütze muss ich Armbrustschützen ja schon aus Prinzip belächeln. Also noch mehr als Compoundschützen. :kicher:

Abgesehen davon stellt sich mir halt echt die Frage: Wozu braucht man so ein Ding? Denn faktisch ist das, was Aglaija ausgemalt hat auch heute schon der Fall: Abseits von Schützenvereinen und ggf. Privatgelände werden solche Dinger im öffentlichen Raum nicht geduldet. Es gibt ja schon hinsichtlich 3D- und Feldparcours genug Vorbehalte von Gemeinden, Pächtern und Wander- bzw. Naturschutzvereinen. Wenn eine solche Geländenutzung erstmal genehmigt ist, geben sich auch die betreibenden Schützenvereine große Mühe, niemandem ans Bein zu pissen und eventuelle Vorbehalte nicht zu bestätigen. Ergo ist mir noch kein Parcours untergekommen, auf dem Armbrüste erlaubt gewesen wären. Gibt zwar immer wieder Schwachköpfe, die sich nicht an die Nutzungsordnung halten (und z.B. auch mit dem Bogen scheiße bauen), die werden von den richtigen Schützen aber zurecht geächtet und von den Vereinen geahndet.
Ergo hat man so ein Ding also eigentlich nur, um sichs in die Vitrine zu stellen oder es eben auf geschlossenem Vereins- oder Privatgelände zu nutzen. Also wie bei Feuerwaffen auch. Ich verstehe nicht so ganz, weshalb dafür nicht auch die gleichen Regeln gelten sollten.

Edit: Ich rede nur von Armbrüsten. Bitte nicht in Bezug auf die Messer verstehen. Da finde ich den Vorstoß auch etwas albern. Da kann man auch mit Schürhaken und Baseballschlägern weitermachen.

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Geschrieben am
(Geändert am 8. November 2019 um 6:37 Uhr)
BJ68
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@simcity

a) Waffenschein = Erlaubnis wegen persönlicher Gefährdung in der Öffentlichkeit eine Schusswaffe zu führen.....in Deutschland als auch in der Schweiz (hier Waffentragbewilligung) sehr selten....
WBK = Waffenbesitzkarte d.h. behördliche Erlaubnis in Deutschland Waffen @Home zu haben und mit denen z.B. zum Büchsenmacher oder zum Schießstand zu fahren, wobei best. Vorschriften eingehalten werden müssen z.B. keine Patronen im Magazin und Magazin nicht in der Waffe...Patronen in Tüte/Schachtel im Rucksack und dort auch der Waffenkoffer drin ist okay....gilt für CH.

Schätze Du meinst eine WBK für eine Armbrust.....meine Frage warum....was soll die nachträgliche Erfassung bringen? Händler müssen Rechnungen max. 10 Jahre aufheben...d.h. nach 10 Jahren gibt oder besser sollte es auch keinen Händlernachweis geben, dass sich da jemand so ein Teil gekauft hat. Mal der eine Punkt, dass der Registrierung die wahrscheinlich auch gut Kohle kosten dürfte und dieser nur die Leute nachkommen die eh mit ehrlichen Karten spielen, die sich an Gesetze halten wollen. Die Anderen juckts wahrscheinlich gar nicht...
Zweiter Punkt....hier in CH gelten die Teile nicht mal als Waffen...und unterliegen damit keinerlei Beschränkungen d.h. auch dass jeder hier ohne Bürger oder einen C-Ausweis zu haben oder einen Auszug aus dem Strafregister sich so ein Teil kaufen kann und aus eigener Erfahrung weiß ich dass es die Schweizer Grenzwacht nicht interessiert wenn man die Schweiz Richtung Österreich verlässt...vgl. "Armbrust und Waffengesetz"
https://www.pfefferspray-kaufen.net/armbrust/
Auf gut Deutsch jeder der möchte, kann sich so ein Teil aus dem Ausland besorgen und im Gegensatz zu Schusswaffen wird da kein Hahn danach krähen, weil kein Informationsaustausch erfolgen wird.
Bringt also bis auf mehr Bürokratie meiner Meinung nach überhaupt nichts für die Sicherheit und Arschlöcher die damit Scheiße bauen werden nicht tangiert....

b) [...]Könnte an einer gewissen Partei und ihrer Gesinnung liegen. Und wer auf deren Seite ist darf das gerne auch für andere Gruppen lesen.
[...]
Auch die Parteileute dürfen solche Waffen besitzen. Wenn sie die Bedingungen erfüllen. Ich hab mal kurz nachgelesen. Offenbar sind Armbrüste keine Waffen weil sie keinen Lauf haben.
[...]

Auch Partei-Leute können eine WBK haben und sogar dann richtige Schusswaffen besitzen, sofern sie eine weiße Weste haben und vorher, nachher und überhaupt nicht straffällig oder besser vor Gericht wegen xyz verurteilt worden sind...ist für mich einer der Grundsätze eines Rechtsstaates....und behufs Verurteilung es reichen da auch mehrere Ordnungswidrigkeiten (permanentes Falschparken), Verstöße gegen das Steuergesetz und diverses anderes aus um als WBK-Inhaber seiner Zuverlässigkeit und damit seine Waffen zu verlieren, von Alk am Steuer, Körperverletzung usw. ganz zu schweigen. Plus noch diverser anderer Gründe die zur Unzuverlässigkeit führen können...was zur Folge hat, dass sich solche Leute z.B. auch ziemlich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten....

@ZRUF
[...]Aber der Hang zu Gangs oder Clans gerade in bestimmten Gebieten in Berlin zum Beispiel, da kann ich mir schon vorstellen, dass es zu mehr Schießereien kommen würde.[...]
Nur dass diese Leute auch in der Schweiz keine WES bekommen würden, zum einen weil sie genügend auf dem Kerbholz haben (was auch in Deutschland gelten würde und gilt) und zum anderen gilt hier in der Schweiz, dass Angehörige bestimmter Staaten in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen oder Bestandteile von Waffen erwerben dürfen: siehe "Liste Staaten" in https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb.html

Sprich diejenigen die das missbrauchen könnten...kommen wenn überhaupt eh nur illegal an sowas ran.....

[...]Beweisen kann ich das natürlich nicht.
Aber mein Eindruck wäre schon, dass es in Deutschland zu mehr Problemen führen würde, als es das in der Schweiz tut.
[...]

Da bin ich anderer Ansicht....ich halte das deutsche WaffG für zu strikt...eben weil ich auch hier in CH sehe, dass es anders ginge und wenn man die Teile hat, dann sehr explizit auf die Einhaltung der diversen Gesetze bedacht ist....
Ein Argument was ich da zumindest zum Teil gelten lassen würde, ist das hier eine andere Historie zu Waffen im Volk besteht...zum einen wegen dem Milizsystem und zum anderen wegen der Basisdemokratie, die dafür sorgt, dass sich der soziale Sprengstoff in Grenzen hält und wichtiger Politikern das Zaumzeug anlegt.

Meine Einschätzung...selbst wenn man in Deutschland da etwas lockerer* werden würde, würde sich nicht im Hinblick auf Gewalt mit und durch Schusswaffen all zuviel ins Negative ändern.

*= kein Vereinszwang, keine Schießpflicht, vereinfachtes Bedürfnis Waffen zum bekommen wie in CH wo nicht näher definierte Sport-, Jagd- und Sammelzwecke als Begründung ausreichen vgl.
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/erwerb/gesuch_wes-d.pdf und eben auch "Just for Fun"-Schießen zählt.
Okay ist meine Meinung und bei machen werden sich da die Nackenhaare aufstellen....
In zumindest zwei anderen Ländern ist auch Selbstschutz ein ausreichender Bedürfnisgrund (A und CZ) und auch hier in CH sind "heiße Einbrüche" ziemlich selten...warum wohl?

[...]In unserer aktuellen Situation, in der die Menschen einfach keine Angst haben kontrolliert zu werden, würde eine einfache Strafsteigerung vermutlich nur begrenzt Wirkung zeigen.
[...]

Die Strafen wie in CH und ich würde mich auch in DE sklavisch an die Schilder halten und nicht generell 10 bis 20 km/h drauflegen. Hier in CH wird auch nicht mehr kontrolliert als in DE, nur wenn Du da erwischt wirst wird es so teuer, dass es weh tut....

@KainAutor

[...]Als traditioneller Bogenschütze muss ich Armbrustschützen ja schon aus Prinzip belächeln. Also noch mehr als Compoundschützen
[...]

Yep und sich dann wundern wenn auch bei den Bogenschützen die Schrauben angezogen werden....ist ähnlich wie ein Poster (selbst Sport"schütze") in einem Forum der meinte zu der verschärften Bedürfnissache, dass jemand nur Waffen haben soll, wenn er das Ganze ernsthaft macht und die rote Sammel-WBK eigentlich eingestampft gehören würde....andere sog. Sport"schützen" meinten dass es da nun gut sei, dass es endlich den Scheinsportschützen an den Kragen ginge, die die WBK nutzen würden um viele Waffen zu horten.....bei solchen "Sport"-Kollegen kommt mir immer der Spruch "Wer solche Freunde hat, der braucht auch keine Feinde mehr" in den Sinn.....und da frage ich mich immer warum dem so ist....Neid, Missgunst oder wenn ich nicht darf (kann oder gar leisten (Finanziell) kann) sollst Du das auch nicht dürfen? Geht ja quer über die Kaliber und Art des Schießens, Luftdruck gegen Großkaliber, gegen Vorderlader und gewürzt mit Kleinkaliber....und oben drauf noch Armburst, Compound- und Bögen....dass der Eine dem Anderen nichts gönnt....

[...]Gibt zwar immer wieder Schwachköpfe, die sich nicht an die Nutzungsordnung halten (und z.B. auch mit dem Bogen scheiße bauen), die werden von den richtigen Schützen aber zurecht geächtet und von den Vereinen geahndet.
[...]
Damit gehe ich konform....man hat sich an die Vorgaben des Betreibers zu halten....und eine Suche hat ergeben, dass es nur einige wenige 3D-Parcours für Armbrüste gibt....ändert aber nichts daran, dann man so eine Armbrust auch legal verwenden kann und wenn das so:

[...]oder es eben auf geschlossenem Vereins- oder Privatgelände zu nutzen.
[...]
geschieht die Verwendung auch okay ist....

bj68

PS: Wenn jemand noch weiterdiskutieren möchte gerne.
Zudem Danke an Alle, dass diese Diskussion nicht ausgeartet ist....wie es bei der Thematik durchaus sehr oft passiert oder besser passieren kann...

0
Geschrieben am
mischka
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Naja, an so eine WBK zu kommen ist nicht immer leicht.

Ich z.B. bin Hobby Fotograf und mag Hochgeschwindigkeitsfotografie. Ich wollte also fotografieren, wie es aussieht, wenn eine Waffe einen Luftballon mit Mehl Luftgemisch trifft.

Ich bin nicht vorbestraft, treuer Staatsdiener und habe mir bis auf Strafzettel nie was zu schulden kommen lassen.

Die WBK für ein Gewehr bekomme ich trotzdem nicht, weil "der Grund des Waffenbesitzes nicht einleuchtend" ist. Da könnte ich kotzen. Ich mache das jetzt mit einem Luftgewehr, aber da die Kugel zu langsam ist, ist sie immer auf dem Foto. Das sieht dann nicht so gut aus.

Wohlgemerkt, ich wollte die Waffe nicht führen, sondern in meinem Fotostudio auf dem Dachboden nutzen. Dort habe ich über die ganze Hauslänge auch einen Schießstand, mit Kugelfang an Ende.

Darf ich aber nicht. Ich verstehe nicht, warum ein Schütze im Verein ein berechtigteres Interesse hat, eine Waffe zu besitzen.

0
Geschrieben am
(Geändert am 8. November 2019 um 8:10 Uhr)
KainAutor
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An der Stelle nochmal ein Einschub zu Bögen und Armbrüsten: Die belächelnde Haltung eines Traditionsschützen gegenüber Compoundschützen ist rein sportlicher Natur. Objektiv betrachtet ist ein Compoundbogen ein technisches Wunderwerk und die absolut perfekt Jagdwaffe - besser noch als ein Gewehr. Schon allein weil er mangels Knall keine Tiere aufschreckt, kein Schwarzpulver in die Wunde einbringt und sein Projektil sich eben nach Eintritt nicht zerlegt und zersplittert. Sowohl aus Sicht der Fleischausbeute als auch des Tierschutzes ist ein Compoundbogen einem Gewehr eigentlich vorzuziehen.

Nun erfordert aber ein Bogen (auch ein Compoundbogen) im Umgang wesentlich mehr Geschick und Übung um damit treffsicherer zu schießen, als mit einem Gewehr. Aus Tierschutzgründen ist die Treffsicherheit nun aber ein absolutes Muss, um unnötiges Leid zu vermeiden, daher ist in Deutschland ausschließlich das Jagdgewehr für diesen Zweck erlaubt. Faktisch ist es jedoch so, dass eine Jagdspitze mit rasiermesserscharfen Klingen eigentlich immer mindestens eine Aterie durchtrennt. Dabei ist es fast (!) egal, wo das Tier getroffen wird. Ein hochpräziser Plattschus (der auch mit Jagdgewehr nur allzu oft verkackt wird) ist für einen waidgerechten Treffer nicht erforderlich. Das Tier verblutet binnen allerkürzester Zeit und verliert selbst bei einem etwas unsauberen Schuss sehr schnell das Bewusstsein. (Deswegen hat auch das Bild aus Film und Fernsehen vom Krieger, der von einem Pfeil getroffen noch weiterläuft oder gar kämpft nichts mit der Realität gemein. Jemand der von einem Pfeil mit Jagd- oder Kriegsspitze getroffen wurde, steht (wenn überhaupt) so schnell nicht mehr auf.)

All das gilt im Prinzip auch für einen Lang- oder Recurve-Bogen. Allerdings ist ihr Handling wirklich etwas für Könner. Ich bin jetzt seit der Geburt meines Sohnes etwas aus der Übung, bin also kein Maßstab. Meine beste Schussleistung besteht darin, bei einem Parcoursgang mit 30 Zielen auf eine durchschnittliche Entfernung von ca. 30 Metern jedes Ziel mit dem ersten Schuss zu treffen. Dabei landeten ca. 1/3 meiner Treffer in der sog. Killzone. Beim 3D-Schießen (speziell angelegter Waldparcours, bei dem auf Tieratrappen aus Kunststoff geschossen wird) entspricht dies einem definitiv tödlichen Treffer. Das ist (gerade für einen Instinktivschützen) nicht unbeding schlecht aber auch alles andere als überragend. Ein wirklich guter Recurve-Schütze schafft (meist mit System-Zieltechnik) auf 40 Meter einen Killzone-Trefferscore von weit über 80 %.
Für die professionelle Jagd nach deutschem Tierschutzgesetzt ist das bei weitem nicht ausreichend. Anders sieht es mit Compoundbögen aus: Die sind für die Jagd gemacht. Durch die Umlenkrollen können sehr große Spannkräfte aufgebracht und relativ bequem im vollen Auszug beim Zielen gehalten werden. (An die 100 Pfund, wobei der Schütze im vollen Auszug weniger als die Hälfte auf den Fingern hält. Zum Vergleich: Ein starker Recurve-Schütze schießt 40-50 Pfund. Je mehr er sich der 50 nähert, umso besser stehen seine Chancen, sich dauerhaft die Schulter kaputt zu machen. Ich könnte 40 problemlos ausziehen und vielleicht auch schießen, will mir aber dauerhaft nicht mehr als 35 antun.) Hinzu kommen beim Compoundbogen oft noch ausgefeilte Zielvisiere und Stabilisatoren (findet man aber auch bei nicht-traditionellen Recurves). Mit so einem Ding auf 60-70 Metern einen Killscore über 80% zu erreichen erfordert zwar auch etwas Übung, ist aber kein Hexenwerk und prinzipiell jedem möglich. Wirklich gute Compountschützen schaffen auf knapp 100 Meter nahezu 100% Killscore.
Warum belächelt der Traditionschütze den Compounder? Weil er neidisch ist. Weil beide Schützen einen anderen Fokus haben. Während der hochpräzise Compoundschütze daran feilt, die letzten Milimeter Trefferabweichung auszumerzen geht es dem Traditionschützen oft mehr um die körperliche Beherrschung des Geräts, der Schuss- und Zieltechnik. Für den Traditionalisten schießt der Compoundbogen praktisch selbst, für den Compounder ist ein Primitivbogen ein unbrauchbares Spielzeug. Dabei sind aber beide sportlichen Grundmotivationen nicht verkehrt und die Rivalität zumeist eher sportlich/neckischer Natur. (Ich meine das mit dem Belächeln auch nicht ernst und wäre durchaus gewillt, das Compoundschießen mal auszuprobieren.)

Wie sieht es nun mit den Armbrustschützen aus?
Dafür habe ich wenig Verständnis. Die Armbrust ist weder als Jagdwerkzeug noch als Sportgerät konstruiert. Sie ist eine reine Kriegswaffe, deren Prämisse darin besteht mit vergleichsweise kleinen, schweren Bolzen dicke Rüstungen zu durchschlagen. Sie hat (absolut gesehen!) weniger Präzision und Reichweite als ein Compoundbogen. Ihr Vorteil liegt darin, dass ihr Umgang noch leichter erlernbar ist, da man sie nicht im Auszug halten muss sondern die Spannkraft mechanisch erhalten bleibt. Und genau darin unterscheidet auch das aktuelle Waffengesetz Armbrüste von Bögen.

Zum Vergleich: Ein Kind bekommt meinen (vergleichsweise schwachen) Bogen kaum ausgezogen und kann keinen richtigen Schuss damit abgeben. Allein durch die geringere Armspannweite würde ein Kind max. 15 bis 20 Pfund im Auszug halten und (relativ unkontrolliert) abfeuern. Das ist ohne Frage immer noch gefährlich, aber eben eher so wie ein Messer oder eine Axt, nicht wie eine Schusswaffe. Hinzu kommt, dass ich natürlich nur Sportspitzen verwende. Richtige Jagdspitzen dürfen in Deutschland zwar erworben werden, ihre Verwendung unterliegt jedoch mit sehr strengen Auflagen dem Jagdrecht. (Allein das Führen kann als Wildereiversuch geahndet werden.)
Edit: Ja, wenn jemand Jagdspitzen zuhause hat, könnte das Kind diese auch einfach aufschrauben und hätte schon eine wesentlich gefährlichere Waffe in der Hand. Aus diesem Grund hätte ich auch nichts dagegen, den Besitz dieser Dinger noch strenger zu regulieren.

Bei der Armbrust sieht der Fall nun aber anders aus: Ein Kind wäre in der Lage, sie zu spannen. (Wobei es sich zweifellos bei dem Versuch schon verletzen könnte.) Im Zweifel mit ganzem Körpereinsatz, gemeinschaftlich mit Freunden oder unter Zuhilfename von Hilfsmitteln (Spanner). Egal wie: Es muss sie nur gespannt bekommen und einen Bolzen einlegen. Schon hat das Kind eine Waffe in der Hand, die in der Lage ist eine verdammte Schutzweste zu durchschlagen!

So, wer will mir jetzt bitte erzählen, dass diese Dinger, die als Kriegswaffen erdacht wurden und eben auch faktisch gefährliche Waffen sind, nicht auch rechtlich als Waffen behandelt werden sollten?

Was die Messer angeht wurde ja schon korrekt festgestellt, dass es Humbug ist, deren Gefahrenpotential allein an der Länge festzumachen. Eine längere Klinge bringt mehr Reichweite und die einzig sinnvolle (und bereits praktizierte) Unterscheidung ist die zwischen Messer und Schwert. Dann kann man noch die Klingenschärfe ins Feld führen, die macht aber eben auch erst bei Schwertern Sinn (wie eben auch jetzt schon gelebt). Klingenform? Nee, ich möchte behaupten, dass es weng Unterschied macht, ob mich jemand mit einem Küchen- oder Ausweidemesser bedroht. Ergo kann man bei Messern nicht sinnvoll zwischen Werkzeug und Waffe differenzieren. Gleiches gilt eben auch für Äxte, Sägen, Hämmer, etc.

Edit:
@BJ68

Damit gehe ich konform....man hat sich an die Vorgaben des Betreibers zu halten....und eine Suche hat ergeben, dass es nur einige wenige 3D-Parcours für Armbrüste gibt....ändert aber nichts daran, dann man so eine Armbrust auch legal verwenden kann ...

Solche Parcours sind dann komplett Privatgelände im Besitz des betreffenden Schützenvereins (der halt den ein oder anderen Pächter zu seinen Mitgliedern zählt). In der Regel sind diese dann auch als Privatgelände ausgewiesen und der Zugang eingeschränkt. Das ist in Ordnung und wäre (ebenso wie heute schon das schießen mit Feuerwaffen in Schützenvereinen) legal möglich, auch wenn die Armbrust waffenscheinpflichtig wäre. Man müsste halt nur (zu Recht) den Schein dafür erwerben und auch bei der Aufbewahrung daheim sicherstellen, dass das Ding nicht in die falschen Hände gerät.

1
Geschrieben am
(Geändert am 8. November 2019 um 8:49 Uhr)
KainAutor
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Ich denke für eine vernünftige Waffen-Definition für eine Waffengesetz-Regelung sind eigentlich zwei Dinge maßgeblich:
1. Was ist der vorangige Zweck eines Gegenstandes? Was kann ich über seine Nutzung als Waffe hinaus noch damit anstellen?
2. Wieviel Kraft/Geschick/Fertigkeit/Übung sind erforderlich, um den Gegenstand als Waffe einzusetzen?

Hintergrund zu diesem Gedanken ist, dass ich eigentlich jeden Gegenstand als Waffe einsetzen kann. Ich kann auch jemandem Zahnstocher in die Augen rammen oder ihm mit einem Stein den Schädel einschlagen.
Nun ließe sich das 1. Kriterium für Dinge, die ausschließlich Waffen sind, aber immer aushebeln, indem ich sie über diesen Verwendungszweck hinaus als Sportgerät deklariere. Deswegen ist dann das 2. Kriterium gewissenhaft anzuwenden: Je mehr die Gefahr eines Gegenstandes von den Fertigkeiten seines Benutzers abhängt, umso weniger ist er eine Waffe. Oder andersrum: Je weniger Fertigkeit ein Gegenstand seinen Benutzer abverlangt um gefährlich zu sein, umso mehr ist er eine Waffe.
- Eine Handfeuerwaffe muss ich nur laden und entsichern können. Anschließend muss ich nur noch meinen Finger krümmen, um damit potentiell ein Leben zu beenden. (Auch ungezielt bzw. versehentlich.) Ich brauche weder Kraft noch allzu viel Wissen oder Geschick dafür.
- Bei der Armbrust ist das Laden schwieriger und erfordert vor allem Kraft. Sobald vollzogen ist das Resultat aber das Gleiche: Auch ein unkontrollierter/ungezielter Schuss kann ein Leben beenden. Die Fertigkeit des Benutzers hat weder Einfluss auf die Reichweite noch auf die Wirkung des Gegenstandes.
- Beim Bogen variieren Reichweite und Wirkung stark von Bauart, Auszug, Handhabung und Kontrolle. Der Körper des Schützen ist maßgeblicher Teil des Schussmechanismus. Ich könnte es aber nachvollziehen, wenn es auch hier Menschen gibt, die dieses Gerät eher als Waffe betrachten. Ich selbst halte Bögen für haarscharf grenzwertig und war zu Beginn meiner Schützenkarriere sehr überrascht, dass sie nicht als Waffen gelten und nicht reguliert sind. Wäre es anders, würde ich das respektieren.
- Ein Messer kann in den falschen Händen auch unkontrolliert gefährlich sein. Man kann es sogar werfen und damit eine gewisse Reichweite gewinnen. Reichweite und Wirkung hängen aber dennoch überwiegend von den Fähigkeiten des Anwenders ab. Einen unfähigen Anwender (z.B. ein Kind) zu entwaffnen ist im Vergleich zu einer Schusswaffe wesentlich einfacher.

Anders ausgedrückt: Als Polizist (mit entsprechender Schutzkleidung) würde ich jemanden der ein Messer führt, eher versuchen im Nahkampf zu entwaffnen (und ihn zu schonen), als jemanden der eine Handfeuerwaffe oder geladene Armbrust trägt. Einen Agressor mit Schusswaffe würde ich eher selbst mit Waffengewalt unschädlich machen um die Gefahr für mich und andere schnell zu bannen. Beim Bogenschützen hinge es stark von dessen Fähigkeiten ab, die ich ihm aber nicht ansehen kann. Ist kein Pfeil aufgenockt und die Waffe nicht im Auszug habe ich vielleicht genug Zeit, um mich ihm zu nähern und ihn schonend außer Gefecht zu setzen. Ist der Schütze im Auszug, wird er diesen (anders als der Ambrustschütze) nicht ewig halten können.

Ist jetzt mal ne ganz persönliche Einschätzung/Meinung von mir.

0
Geschrieben am
(Geändert am 8. November 2019 um 11:20 Uhr)
Aglaija
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nur noch als Nachtrag:
Ich persönlich habe massiv etwas gegen Armbrüste, weil ich zum einen live miterlebt habe, was diese Dinger anrichten und so ein Teil auch schon mal vor der Nase hatte!

Mit einer gesetzlichen Verschärfung hat man zumindest einen geringen Hebel um diesen Idioten die Dinger abzunehmen und nicht wie jetzt, wo man ihn quasi direkt neben dem Tier antreffen muss, um ihm das nachzuweisen.

Ich bin da vollkommen bei KainAutor: die Dinger haben in meinen Augen keinen sportlichen/ technischen Anreiz wie richtige Bögen und sind von jedem Depp relativ einfach zu bedienen und sind höchstgefährliche Waffen, die auch genauso behandelt werden müssen.

0
Geschrieben am
BJ68
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@KainAutor

Thanks für Deine Ausführungen zu den verschiedenen Bögen....

[...]Dafür habe ich wenig Verständnis. Die Armbrust ist weder als Jagdwerkzeug noch als Sportgerät konstruiert. [...]

Ähm....das Teil was ich mir 2003/2004 gekauft habe ist eine Jagdarmbrust vgl. http://arbalet.info/image/gallery/ballestas/DTDurango.jpg
Die wurde als Jagdgerät konstruiert und in anderen Ländern darf man damit auch jagen.....

[...]Sie ist eine reine Kriegswaffe, deren Prämisse darin besteht mit
[...]
Und genau darin unterscheidet auch das aktuelle Waffengesetz Armbrüste von Bögen.
[...]
Nur dass diese Unterscheidung Armbrust ist ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand erst 2003 vgl. http://www.sg-bussard.de/pdf/waffenrecht/Armbrust_im_Waffengesetz.pdf ihren Einzug fand....und gräbt man da noch ein wenig weiter sieht man wie Armbrüste da hinein gerutscht sind:
Auf der Seite 87 in der Drucksache 14/7758 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/077/1407758.pdf findet sich folgender Passus:
[...]Zu Nummer 1.2
Die Begriffsbestimmung der Nummer 1.2.2 stellt darauf ab, dass die Antriebsenergie durch Muskelkraft aufgebracht wird und die so gewonnene Energie gespeichert werden kann. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 1 Abs. 2 des bisherigen Waffengesetzes in Verbindung mit § 5 Abs. 2
der Ersten Verordnung zum Waffengesetz.
[...]
und dort auf Seite 120 unter der Nr. 80 dass dort als Beispiel das Wort Armbrüste einzufügen ist....
Interessanterweise wird in dem PDF keinerlei Begründung z.B. Gefährlichkeit derselben erwähnt, sondern lediglich auf Seite 50 dass es für den Bürger einfacher sei anhand der Waffenliste als Anlage 2 sich zu informieren...

Oben wurde da der § 1 Abs. 2
des bisherigen Waffengesetzes von 1976 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz erwähnt....tja....wie soll ich sagen.....die Aussage aus dem Zitat oben (die Vorschrift entspricht im wesentlichen...) stimmt so nicht...denn der §1 Abs. 2 altes WaffG lautet:
[...](2) Tragbare Geräte, die zum Abschießen von Munition bestimmt sind, stehen den
Schusswaffen gleich.
[...]
siehe https://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Altes%20Waffenrecht/Geltendes_Waffengesetz.pdf
und besagter §5 Abs. 2 lautet:
[...](2) Die Vorschriften des Gesetzes für Schusswaffen sind auf tragbare Geräte
anzuwenden, bei denen bestimmungsgemäß Geschosse verschossen werden
können, mit Ausnahme von Armbrüsten und von Geräten, deren Geschosse mittelbar
durch Muskelkraft angetrieben werden.
[...]
https://skk.thuisbrunn.com/schuetzengruppe/documents/verordnung_waffenrecht1.pdf

Heißt bis zu der Änderung die 2003 Gesetz wurde waren Armbrüste den Bögen gleichgestellt und damit keine Waffen....da stellt sich zumindest mir die Frage was da den Gesetzgeber geritten hat das zu ändern...so richtig fündig bin ich da nicht geworden....normalerweise wird da in den Begründungen durchaus auf Vorkommnisse und Gründe für so Verschärfungen hingewiesen hier...nothing, nada, niente....

Fündig wird man auf einer anderen Baustelle den im Jahre 2003 wurden Butterfly-Messer und die Wurfsterne zu verbotenen Gegenständen nach WaffG, eine Entwicklung deren Historie auch sehr interessant ist:
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-1/posting-32228646/show/ wo man sieht wie so was läuft....und ja da gibt es die Verbindung zur Armbrust vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3b-BY/posting-33899233/show/
Tja so wie es aussieht ist der Mist auf Anträge von Politikern gewachsen und nicht einer Notwendigkeit geschuldet weil die Teile kriminell missbraucht wurden....

[...]Aus diesem Grund hätte ich auch nichts dagegen, den Besitz dieser Dinger noch strenger zu regulieren.

Bei der Armbrust sieht der Fall nun aber anders aus: Ein Kind wäre in der Lage, sie zu spannen. (Wobei es sich zweifellos bei dem Versuch schon verletzen könnte.) Im Zweifel mit ganzem Körpereinsatz, gemeinschaftlich mit Freunden oder unter Zuhilfename von Hilfsmitteln (Spanner). Egal wie: Es muss sie nur gespannt bekommen und einen Bolzen einlegen. Schon hat das Kind eine Waffe in der Hand, die in der Lage ist eine verdammte Schutzweste zu durchschlagen!
[...]

Lässt Du Dein Werkzeug z.B. einen Druckluftnagler oder Nagelpistole usw. auch offen rumstehen wenn Du Kinder im Haus hast? Liegt Dein Kfz. Schlüssel offen rum? Du kannst mir sicher Fälle zeigen, wo Kinder etwas mit einer Armbrust gemacht haben, ansonsten gilt "Hätte, Hätte, Fahrradkette".

[...]So, wer will mir jetzt bitte erzählen, dass diese Dinger, die als Kriegswaffen erdacht wurden und eben auch faktisch gefährliche Waffen sind, nicht auch rechtlich als Waffen behandelt werden sollten?[...]

Weil sie weder strafrechtlich noch von Unfallrisiko her relevant sind, weil Dein Beispiel von Kindern die sowas machen an den Haaren herbeigezogen ist und auf dem gleichen Niveau liegt, wie das Kinder z.B. eine Gasleitung im Haus manipulieren und ein Haus wegpusten.....einfach mal lesen:
https://german-rifle-association.de/registrierpflicht-fuer-armbrust/ und machen "Argumente" des Herrn Huth kommen mir ziemlich bekannt vor.....

Es ist nonsens und steht immer wieder auf der Tagesordnung...es bringt für die Sicherheit nichts, sondern sorgt nur für mehr "Gesetzbrecher" die den Mist nicht mitbekommen haben.....und es ist nur eine Frage der Zeit bis dann die nächste Scheibe abgeschnitten wird.....

bj68

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Geschrieben am
KainAutor
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@Aglaija
Na das nenne ich mal ne krasse Vorgeschichte. :shock:

Auch noch ein Nachtrag:
Ich verstehe, dass niemand sich gerne in seinen Hobby rumregeln lässt. Aber ich denke auch, das viele Menschen allzu leicht etwas als Anrecht begreifen, was eigentlich ein Privileg darstellt. Ich betreibe zwei Sportarten (Bogenschießen und Klettern), beides kann man Outdoor in öffentlichen Räumen erleben. In beiden Fällen bin ich mir (wie jeder gewissenhafte Schütze bzw. Kletterer) bewusst, dass ich in diesen Räumen nur geduldet bin. Ich habe kein Anrecht darauf, diese Aktivitäten dort auszuüben. Jedes solche Gebiet hat seine Hausregeln, über die man sich eigenständig informieren und die man einhalten muss. Sobald Natur oder Anwohner allzu sehr unter uns als Besuchern leiden, müssen wir damit rechnen, dass die betreffende Gemeinde das Klettergebiet oder den Parcours schließt.

Gerade wenn mein Hobby den Umgang mit Waffen umfasst, sollte ich mir das bewusst machen und rechtliche Regulierungen nicht als Drangsalierung betrachten sondern als Beschneidung von Privilegien, die ich (auch im o.g. Fall) trotzdem noch habe: Kein Armbrustbesitzer wird "über Nacht" ohne Zutun zum Straftäter. es wird Übergangsfristen geben, in denen man sich eben entweder eine WBK besorgen oder das Gerät aus dem Verkehr ziehen muss. Das Schießen auf Privatgelände/Schützenverein wird auch weiterhin legal möglich sein, wenn auch vielleicht mit neuen Auflagen verbunden. Das Grundprivileg bleibt also erhalten.

3
Geschrieben am
BJ68
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[...]Mit einer gesetzlichen Verschärfung hat man zumindest einen geringen Hebel um diesen Idioten die Dinger abzunehmen und nicht wie jetzt, wo man ihn quasi direkt neben dem Tier antreffen muss, um ihm das nachzuweisen.[...]

Wenn der Idiot seiner Meldepflicht nach kommt , dann musste den auch neben dem Tier antreffen und ihm das nachweisen...Idiot bleibt Idiot.....

Behufs Messer....die werden zum Teil gefährlicher eingeschätzt als Schusswaffen...täusch Dich da mal nicht, wenn Du keinen Vollschutz hast vgl. https://www.youtube.com/watch?v=MLS-fJucz7o

Bj68

0
Geschrieben am
BJ68
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Nachtrag: Schätze da gehen unsere Meinungen so ziemlich auseinander und werden auch selbst zu einem geringen Teil nicht deckungsgleich werden.....

Danke trotzdem für den "Kratzbaum" der Diskussion...

bj68

PS: Bin auch für eine Offline Diskussion bei einem Bier zu haben....wenn gewünscht....und möglich....

0
Geschrieben am
KainAutor
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Danke für die schöne Diskussion. Ich mag einen gepflegten Gedankenaustausch, selbst wenn man nicht einer Meinung ist. :wackel:

PS: Mir ging es bei dem Kinder-Vergleich übrigens nicht um Emotionalisierung sondern um den Wirkungsvergleich beider Gegenstände, in dem ich einen unfähigen Anwender angenommen habe. Unfähig meint hier übrigens "speziell im Umgang mit diesem Gegenstand" und nicht allgemein.

PPS: Wenns mich irgendwann mal im Urlaub in die Schweiz ziehen sollte, komm ich auf das Bierangebot zurück. ^^

0
Geschrieben am
(Geändert am 8. November 2019 um 12:11 Uhr)
Diiter
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Als Polizist (mit entsprechender Schutzkleidung) würde ich jemanden der ein Messer führt, eher versuchen im Nahkampf zu entwaffnen (und ihn zu schonen),

Ein bisschen Off-Topic, aber da es da nach entsprechenden Auseinandersetzungen in den Medien immer viel Unverständnis gegenüber dem Verhalten der Polizisten gibt, möchte ich das hier nochmal klarstellen:
Das ist eine blöde Idee, die dir direkt im ersten Ausbildungsjahr ausgetrieben wird. Die Schutzkleidung, die man in 99% der Fälle in so einer Auseinandersetzung trägt, ist für den Nahkampf gegen einen Messerstecher nicht ausgelegt, da vitale Bereiche, wie zB Hals oder Oberschenkel, nicht geschützt sind. Beim Kampf Messer gegen Pistole hat derjenige mit dem Messer auf eine Entfernung von 7-9 Meter eine wesentlich bessere Chance, als der mit der Pistole, weshalb Schüsse in so einer Situation auch regelmäßig als gerechtfertigte Notwehr eingestuft werden.
Was ich damit sagen will: Kein Polizist, dem sein Leben lieb ist, lässt sich freiwillig auf einen Nahkampf mit einem Messerstecher ein, und das sollte man von ihnen auch nicht verlangen (nicht dass du das getan hast, ich wollte es wie gesagt nur mal klarstellen).

1
Geschrieben am
BJ68
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@Diiter
Das mit der Messeraussage habe ich auch schon öfter gehört...dass diese Teile zumindest in Nahdistanz als gefährlicher als eine Schusswaffe eingestuft werden....

@ Interessierte:

PDF vom Armbrustbund gegen die WBK-Pflicht:
https://www.bundestag.de/resource/blob/667378/b4a4efbffa6bb04204114bf690a7f733/A-Drs-19-4-392-data.pdf
und bis 2003 war das Teil nicht aber überhaupt nicht reguliert:
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Die-Armbrust-Part-3c-Bund/posting-35591731/show/

bombjack

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Geschrieben am
Ricksi
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Ich fand es sehr interessant, hier mitzugeben. Aber ich kann nichts weiter beitragen, außer:
Die Mehrzahl von Armbrust ist Armbruste
:D

0
Geschrieben am

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