Schlechte Nachrichten
Nuff! Ich grüße das Volk.
Schlechte Nachrichten sollte man am besten immer kurz vor dem Wochenende oder während Großereignissen verkünden, und da mit dem Finale der WM eindeutig ein Großereignis mit deutscher Beteiligung stattfindet und somit der größte Teil des Publikums abgelenkt ist, ist der ideale Zeitpunkt dafür.
Erste schlechte Nachricht: Der nächste Newsletter wird der letzte.
Die Newsletter sind zwar sowieso immer spärlicher gekommen, auch weil die bizarren Nachrichten, die ich immer in die Newsletter reingeschrieben habe, nun eher für Blogeinträge verwendet werden und mir deswegen schlicht der Inhalt abhanden gekommen ist. Ich hatte zwar schon überlegt, wie ich den Newsletter mit überarbeitetem Konzept neu starten könnte, aber das ist nun hinfällig. Der Grund: Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Versender eines Newsletters, in dem Werbung vorkommt (was bei meinen durchaus passieren kann, weil ich da gerne Werbung für meine Bücher oder Lesungen mache), exakt nachweisen können muss, wann ein Empfänger wie ausdrücklich sein Einverständnis zum Empfang gegeben hat. Es reicht nicht, wenn man nur sagen kann, dass er per Mail sein Einverständnis gegeben haben muss, weil er ja sonst nicht im Verteiler drin wäre. Ich hab keine Ahnung, ob mein Provider, der die technische Basis für den Newsletter bereitstellt, mir im Fall der Fälle die geforderten Infos über die Abonnenten geben könnte. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Abonnenten mit E-Mail-Adressen ihrer Firma verzeichnet sind. Falls sie also ihren Betrieb verlassen, jemand mit einem ähnlichen oder gleichen Namen in die Firma kommt und die gleiche Mail-Adresse bekommt, bekäme also jemand den Newsletter, ohne ihn bestellt zu haben. Nicht gut und mir rechtlich einfach zu heikel.
Zweite schlechte Nachricht: Keine Ahnung, ob ich im nächsten Jahr auf der Seite noch E-Books außerhalb Deutschlands verkaufen werde.
Das hat damit zu tun, dass sich ab 2015 einer EU-Richtlinie entsprechend die Regeln für die Mehrwertsteuer ändern, was Verkäufe von Dienstleistungen ins EU-Ausland angeht. In Zukunft wird die Mehrwertsteuer dann in dem Land fällig, in dem der Käufer sitzt. Als Verkäufer muss man dann also bei jedem Kunden herausfinden, in welchem Land er sitzt (und da reicht die Angabe der Rechnungsadresse wohl nicht aus; da wird man wohl auch noch nach dem Standort der IP schnüffeln müssen), den entsprechenden Steuersatz ermitteln und in den Preis einrechnen. Wenn sich in einem Land dann der Steuersatz ändert, muss der Händler hoffen, dass er das auch mitkriegt und entsprechend ändert. Jedes Quartal muss der Händler dann extra eine Steuererklärung abgeben für diese Umsätze und entsprechend bezahlen.
Man sieht: extremer Aufwand, bei dem ich noch nicht weiß, wie ich den stemmen soll. Und warum sind E-Books betroffen, wenn ich von Dienstleistungen rede? Weil Downloads für die Herren und Damen in der EU-Kommission keine digitalen Waren, sondern Dienstleistungen sind. (Aus diesem Grund werden Hörbücher auf CD ab 2015 auch den gleichen ermäßigten Mehrwertsteuersatz wie Bücher bekommen, aber Hörbuch-Downloads werden ebenso wie E-Books weiterhin mit 19% in Deutschland besteuert.) Ich werde die E-Book-Versionen für die weiteren Bände von Braindead Love und weitere direkt bei mir erscheinende E-Books aber weiterhin auch bei Kindle, Google Play und Kobo reinstellen, damit man auch außerhalb Deutschlands keine Probleme hat, sie zu kriegen.
Bei Warenlieferungen in andere EU-Länder ist es übrigens so, dass der Verkäufer erst dann die Umsatzsteuer im Zielland abführen muss, wenn seine Verkäufe in diesem Land einen bestimmten Wert überschreiten, und davon bin ich zum Glück weit entfernt.
Ein weiterer etwas unangenehmer Nebeneffekt: Da diese Regelungen natürlich auch für Amazon, Kobo etc. gelten, die ihre E-Books bisher aus Ländern mit deutlich niedrigerer Mehrwertsteuer* für E-Books verkaufen, werde ich bei E-Book-Verkäufen auf diesen Plattformen entsprechend weniger verdienen, weil mehr vom Verkaufspreis an den Staat geht.
*Luxemburg und Frankreich haben einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz für E-Books, aber verstoßen damit gegen die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Denn laut der sind E-Books eben elektronische Dienstleistungen, die nicht ermäßigt besteuert werden dürfen. Natürlich könnte man die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ändern. Aber das müssten die EU-Mitglieder einstimmig beschließen, und das ist momentan sehr unwahrscheinlich. So, und jetzt frage bitte noch mal jemand, wieso die Bevölkerung eher wenig begeistert vom Vorhaben ist, noch mehr Befugnisse an die EU abzugeben.
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Gast
Erster!
ouh man, sry 4u