Frag den Hasen

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#24018
Ja, aber einige verzichten offiziell mit Ankündigung auf die Verfolgung der Rechte, nicht nur in der Praxis.
Dann ist es halt nicht illegal.

Dazu muß s auch nicht im Gesetzt erwähnt werden.
Nein, muss es nicht. Aber es gibt halt so eigentlich keine gesetzliche Grundlage für Abandonware, auf die man sich jetzt beziehen könnte.