Frag den Hasen

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#26263
Ein Arzt kann sich heutzutage keinesfalls einfach dort niederlassen, wo es ihm am besten gefällt. Wenn er die kassenärztliche Zulassung erhalten möchte, muss er sich zuvor die Erlaubnis der Kassenärztlichen Vereinigung einholen und die sind im Bezug darauf äußerst pingelig.

Hier ein Auszug aus Wiki:
"Die Niederlassungs-Möglichkeiten der Ärzte, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, werden gesetzlich kontingentiert. Die gesetzlichen Zulassungsbeschränkungen sollen Über- und Unterversorgung mit Vertragsärzten vermeiden (Bedarfsplanung und Versorgungssicherung). Die Zulassung von Vertragsärzten gemäß der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte obliegt dem Zulassungsausschuss, dem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen angehören."

Eine Freundin musste eine Praxis verkaufen, die einen (realistisch geschätzten) Wert von insgesamt ca. 5-6k hatte. Verkauft wurde diese Praxis für ein Zehnfaches, allein aus dem Grund, dass mit dieser Praxis auch die Kassenzulassung weitergereicht wurde.
Nur reine Privatärzte sind hiervon befreit, aber die müssen dann ja umso mehr um Kundschaft buhlen.
Die Sache scheint momentan aber nicht zu funktionieren, sonst hätten wir nicht in einigen Gegenden eine Ärzteschwemme und woanders einen Ärztemangel.