Dazu ist folgendes zu sagen: Es ist nicht erlaubt, es ist nicht verboten. Genauso, als ob dein Nachbar das Gartentor offenlässt und du Blumen aus seinem Beet pflückst, ohne dass er es merkt. Erst wenn du Straftaten begehst, kann es geahndet werden.
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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41834 Fragen gestellt, davon sind 44 Fragen noch unbeantwortet.
Wichtig: Es gibt keine Belohnungen für die zigtausendste Frage oder sonst irgendein Jubiläum, Fragen wie "Wie geht's?" werden nicht beantwortet, und die Fragen-IDs unterscheiden sich von der Zahl der gestellten Fragen, weil die Nummern gelöschter Fragen nicht neu vergeben werden. Und welche Musik ich höre, kann man mit der Suchfunktion rechts herausfinden (oder geht direkt zu Frage 127).