Frag den Hasen

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#28903
Nun... so ganz richtig ist das nicht mit einem Verstoß gegen deutsches Recht oder so. Der Betreiber darf sehr wohl in seinem Gebäude eigene Sicherheitsmaßnahmen durchführen, die im Einklang mit seiner AGB bestehen. Der Kunde erklärt sich mit dem Betreten damit einverstanden, sie zu akzeptieren.
Du bist also nicht wirklich in Deutschland, sondern in Media-Markt-Land und unterstehst seinen Gesetzen. Wenn du damit nicht einverstanden bist, steht es dir frei das Geschäft zu verlassen und dem Sicherheitsmenschen steht es frei, dir das Betreten zu verbieten, wenn du dich nicht an die Regeln hältst.
Sowas nennt man "Hausrecht". Das ist übrigens auch, was dich berechtigt, jemanden, dessen Nase dir nicht gefällt, aus deiner Wohnung rauszuwerfen.
Ganz so einfach ist das auch nicht, denn bei Gewerberäumen, die für den Publikumsverkehr geöffnet sind, gibt's auch gewisse Einschränkungen beim Hausrecht. Wenn nicht wirklich jeder gezwungen wird, seine Tasche abzugeben (was ich bei einem Media Markt bezweifle), sondern nur gewisse Personen dazu aufgefordert werden, dann ist da schon ein Zweifel an der Rechtmäßigkeit angebracht.
(Aus dem gleichen Grund darfst du an einem Laden kein "Neger müssen draußen bleiben"-Schild anhängen, aber es kann dir natürlich keiner verbieten, ihnen den Zutritt zu deiner Wohnung zu verweigern.)