Frag den Hasen

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#42415
Dazu ein Insider aus der Berliner Politik. Bei einem der letzten Volksentscheide-glaub es ging tatsächlich um die Wasserverträge. Wurde das Wahldatum nachträglich geändert, damit es nicht mit einer anderen Wahl zusammenfällt, um die Wahlbeteiligung extra niedrig zu halten, damit das Quorum nicht erfüllt wird. Ich weiß das aus Podcasts der Piratenfraktion daher kann ich es nicht 1 zu 1 wiedergeben.

Eine Regierungsbildung hat im Grunde nichts mit einer Koalitionsbildung zu tun, das sind 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Koalitionen sind auch nicht unbedingt rechtsstaatlich legitimiert, während die Regierung nichtmal aus Abgeordneten bestehen muss. Die 5% Klausel könnte sich irgendwann selbst abschaffen, wenn keine Partei mehr über 5% kommt. Unser Wahlsystem ist dank Landeslisten und Zweitstimmen schon im Grundsatz viel zu kompliziert und aufgebläht. Zurzeit bekommt JEDE Partei, die es in den Bundestag schafft, für jedes Überhangmandat, welches eine andere erringt, auch ein Mandat mehr. WER hat das durchgerechnet? Schon im nächsten Bundestag könnten 30.000 Abgeordnete sitzen. Bei der letzten Wahl hatten wir bloß Glück, und trotzdem mehr Abgeordnete als je zuvor. Angenommen ne Partei bringt 10% und das nur über Direktmandate, dann haben alle anderen Parteien Anspruch auf 10% mehr Sitze. Vereinfacht dargestellt, die Realität ist sogar noch etwas schlimmer.
Eine Koalitionsbildung hat praktisch aber immer etwas mit einer Regierungsbildung zu tun, wenn keine Partei alleine über 50 Prozent kommt, deswegen sind es zwei Schuhe eines Paares. Denn irgendwer muss den Regierungschef ja wählen und irgendwer muss auch im Parlament verlässlich für die Gesetzesvorlagen stimmen, damit die Regierung als stabil zu bezeichnen ist. Daher gibt es selbst Minderheitenregierungen meist nicht ohne Koalition, wenn die Partei des Regierungschefs allein nicht mal in der Nähe der absoluten Mehrheit ist.

Es bekommt nicht jede Partei, die es in den Bundestag schafft, ein Ausgleichsmandat für ein Überhangmandat. Für die entsprechende Verteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der gültigen Wählerstimmen oder 3 Direktmandate erzielt haben. Daher gibt's schon aufgrund der "nur" 299 Wahlkreise eine rechnerische Obergrenze, die bei etwas unter 900 Abgeordneten liegen dürfte. Das ist aber noch viel unwahrscheinlicher als eine Regierung, die komplett unabhängig von einer Koalition wäre.