Folgende Situation: Eine Studentin hat 4 mal in einer Pflichtverantstaltung gefehlt, und beim Prof. das mit ihrer Schwangerschaft begründet. So weit so gut. Nun ist sie nicht die schlankeste und bei weitem nicht die hübscheste, hat schon recht unansehnliche Hautprobleme und wäscht sich nicht so oft (mein Eindruck). Naja, zurück zum Thema: Der Prof notiert sich das als entschuldigtes Fehlen schnappt sich sein Mikro um mit der Vorlesung zu beginnen, und murmelt, ohne darüber nachzudenken, dass das Mikro an ist, folgendes vor sich hin.
"Schwanger, nicht zu fassen, dass die jmd. ficken wollte."
Studentin rennt weinend aus dem Saal und erwägt eine Anzeige wg. Beleidigung.
Nun zur Frage: Ist das eine Beleidigung? Soweit ich das sehe, muss eine Beleidigung absichtlich erfolgen, während er nur was vor sich gemurmelt hat, was versehentlich 300 Studenten per Mikro mitbekommen haben. Kann man jmd. so unabsichtlich beleidigen? Welche Konsequenzen drohen dem Prof und findest du es richtig, wenn er Ärger bekommt?
Ob das jetzt nötig wäre, vor Gericht zu gehen, darüber kann man streiten (ich bin kein Freund davon, Beleidigungssachen vor den Kadi zu zerren), aber auf den Deckel sollte der Prof schon was kriegen. Die Studentin ist quasi gezwungen, in der Vorlesung zu sein und den Prof zu ertragen, sie ist vor 300 Studenten öffentlich beleidigt worden, und zwar von jemandem, zu dem ein erhebliches Machtgefälle besteht, das darf einfach nicht passieren, welche persönlichen Defizite sie auch haben mag. Ich kann mir vorstellen, dass es extrem schwer für sie wird, diese Vorlesung wieder zu besuchen oder eine Veranstaltung bei diesem Professor zu haben, weil sie nicht das Gefühl haben kann, mit dem Respekt behandelt zu werden, der ihr nun mal zusteht.