Frag den Hasen

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Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41833 Fragen gestellt, davon sind 43 Fragen noch unbeantwortet.
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Laut deiner neuen Kolumne werden 3% aller Vergewaltigungsanzeigen zu den Akten gelegt, weil es nicht im öff. Interesse ist, diese weiter zu verfolgen. WTF?!? Wie kann das nicht im öff. Interesse sein? Kannst du das erläutern?
Da kannst du davon ausgehen, dass keine Vergewaltigung stattgefunden hat (das wäre immer im öffentlichen Interesse) und am Ende an Vorwürfen nur so Kinkerlitzchen wie Beleidigung oder leichte Körperverletzung übrig blieben. Und wenn sich zwei im heimischen Kämmerlein unfeine Sachen an den Kopf werfen oder sich mal schubsen, ohne dass da wirklich was Wesentliches passiert, verneint der Staatsanwalt gerne mal das öffentliche Interesse, da können sich die Beteiligten in einer Zivilklage drum kümmern. (Ist auch sinnvoll: In einem Strafverfahren wegen solcher Sachen würde eine Geldstrafe an die Staatskasse gehen und nicht an den Geschädigten; in einem Zivilverfahren kann der Geschädigte dann tatsächlich Schmerzensgeld kriegen.)