Meine letzte Antwort muss noch klargestellt werden. Ja, Inzestpornos wäre legal bei allem, was nicht vaginaler Verkehr ist, aber meines Erachtens sogar wohl bei diesem.
Inzest selbst ist nicht strafbar, bei nicht vaginalem Verkehr. Deswegen meint das Urteil (im Gegensatz zum Sondervotum) in dem Link von mir auch, die möglkichen Geschlechtsinteraktionen würden nur "punktuell verkürzt".
Übrigens kommen Inzestbeziehungen in funktionalen Familien bei denen die Kinder gemeinsam aufwachsen schlicht praktisch nicht vor - wobei angesichts der DB-Fragen Schweizer scheinbar recht häufig vertreten zu sein scheinen. Die Gefahr, die der andere Fragesteller hypothetisch über deine Kinder in den Raum stellt, scheint mir daher eher gering.
Alibi: Kannst du alle Codes für etc. eigentlich (ggf. zwischenzeitlich) auswendig?
Ich kann die, die ich am meisten benutze, zum größten Teil auswendig. Allerdings muss ich oft immer noch mal nachgucken, damit ich nichts verwechsele, etwa bei , und .