Meine spontane Reaktion, als ich (als über die Dreharbeiten was in einer TV-Zeitschrift stand) davon las, war eigentlich die Frage: Wieso wird der des Mordes angeklagt? Ich sehe nämlich keine Mordmerkmale erfüllt. (Höchstens Gemeingefährlichkeit, aber selbst das wäre in meinen Augen nicht zwingend.) Also wäre die Anklage schon mal falsch, das wäre höchstens Totschlag.
So, und dann denke ich, was das BVerfG eigentlich untersagt hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte sinngemäß gesagt, dass der Staat nicht den Tod Unschuldiger befehlen darf, selbst wenn dadurch mehr Leute gerettet werden. Und das ist ein wichtiger Unterschied, finde ich, denn in dem Film/Theaterstück hatte nicht der Staat bzw. die Armee befohlen, das Flugzeug abzuschießen; der Pilot hat das aus eigener Entscheidung gemacht.
Das war sicherlich rechtswidrig - man kann nicht einfach Leute aus dem Himmel ballern - aber in dem Fall kann ich doch nachvollziehen, dass man damit argumentiert, dass hier ein Umstand vorlag, der rechtfertigt, diesen Rechtsverstoß nicht zu ahnden.
Ich hätte den Piloten also auch freigesprochen. Ich bin aber gleichzeitig absolut dagegen, dass der Staat so einen Abschuss befehlen kann, denn der Staat darf so eine Entscheidung nicht treffen.
Man mag jetzt denken, dass sich diese beiden Sätze widersprechen, aber ich bin immer noch der Meinung, dass da ein wesentlicher Bedeutungsunterschied ist.