Frag den Hasen

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#43129
Ab dem 1. Januar 2017 ist es in zahlreichen Bundesländern Deutschlands den Dozenten von Universitäten und Hochschulen nicht mehr erlaubt, Studierenden urheberrechtlich geschützte Schriftwerke digital zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen sowohl sämtliche digitalisierte oder digitale Schriftwerke, wie etwa Artikel aus Fachzeitschriften oder Auszüge aus Fachbüchern, als auch Textauszüge aus Schriftwerken, die im Rahmen von Skripten für Lehre und Forschung digital bereitgestellt werden.
[...]
Der Grund für diese Änderung ist eine Uneinigkeit zwischen den Hochschulen und der VG Wort, der „Gema für Schriftsteller“. Während die Universitäten bereit sind, wie bisher eine Pauschale für die Benutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu bezahlen, fordert die VG Wort, dass ab dem 1. Januar 2017 für jeden einzelnen bereitgestellten Textausschnitt 0,8 Cent pro Teilnehmer einer Lehrveranstaltung bezahlt werden muss. Darauf wollen die Universitäten jedoch nicht eingehen. Die primär Leidtragenden dieses prekären Sachverhalts sind die Studenten und damit ein enorm wichtiges Zukunftspotential Deutschlands.

Ich weiß ja, dass die auch Geld an dich ausschütten, aber: VG WORT INS GAS! fluch.gif NULLKOMMAACHT CENT, ICH GLAUBE ES HACKT!

Warum kann ich nicht einfach 8€ pro Semester an die VG Wort zahlen, die dann direkt an den Oberhasinator ausgeschüttet werden? Das würde für 1000 geschützte Kopierzettel/Bilder/Powerpoint-Folien/whatever reichen und ich hätte Ruhe. biggrin.gif

Übrigens: in meinem Studium kommt der überwiegende (>3/4 schätze ich) Anteil von US- und internationalen Autoren, die wahrscheinlich gar nicht bei der VG Wort angemeldet sind. Das geht die VG Wort als deutscher Verwerter also zunächst mal nen Scheiß an. Gelten deren Ansprüche jetzt trotzdem und wieso? fragehasi.gif
Na ja, diese Einzelangabe der jeweiligen Autoren und Werke soll wohl eben dafür sorgen, dass genau diese Autoren Geld kriegen und das nicht in einen pauschalen Topf wandert und jeder ein bisschen kriegt. Ich find's aber kontraproduktiv, dass wegen des Aufwands im Endeffekt weniger Texte verwendet werden und daher die Autoren im Endeffekt auch weniger als bei einer Pauschalabgabe bekommen, deswegen ist die Regelung mit der Einzelanmeldung wirklich hirnrissig.

Die VG Wort hat Verträge mit entsprechenden Gegenstücken im Ausland, die kriegen also von der VG Wort auch was von dem Geld, das aus Kopierabgaben etc. eingesammelt wird, und die wiederum zahlen das an die Urheber im Ausland aus. Im Gegenzug kriegt die VG Wort auch was von dem Geld, was die anderen Organisationen in ihren Ländern einsammeln für die Verwertung von Texten, und schüttet das an die deutschen Urheber aus.