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#43357
Tut mir Leid, aber die Logik des Fragestellers ist dumm.
Wenn die Todesstrafe staatlicher Mord ist, dann ist die Gefängnisstrafe staatliche Freiheitsberaubung (im Sinne des StGB) und Geldstrafen auf staatlicher Diebstahl, bzw. Bei Zwangseintreibung staatlicher Raub. Der Staat hat nun mal ein ein Gewaltmonopol, und wenn er das nutzt, begeht er keine Straftaten. Davon abgesehen von ich -nicht der ursprüngliche Fragesteller- gegen die Todesstrafe, aber nicht, wenn es Mord wäre (was es eben nicht wäre siehe Mordmerkmale), sondern schlicht aus ethischen Gründen.
Du hast recht. Aber so ganz kann ich beim Anblick meiner Steuerzahlungen nicht das Gefühl totschlagen, mich ein wenig beraubt zu fühlen.