Als Preußen Königreich wurde, waren die Finanz- und die Militärverwaltung getrennt, was dann vom Soldatenkönig geändert wurde (der, der erfolgreich Austerität einsetzte, um das Land auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen), indem er ein Generaldirektorium einsetzte, welches dann unterteilt nach Territorien sowohl für Finanzwesen und Innenpolitik als auch fürs Militärwesen gemeinsam verantwortlich war. Es ist aber nicht korrekt, dass der Militärhaushalt derselbe wie der Staatshaushalt gewesen wäre: Beim Tod des Soldatenkönigs betrug der militärische Anteil am Haushalt zwar enorme 75%, aber es gab eben dennoch auch Ausgaben in anderen Bereichen, die dann eben auch nicht den Militärausgaben zugerechnet wurden.
Friedrich II. änderte dann die Zusammensetzung und die Kompetenzen des Generaldirektoriums noch ab, aber es änderte sich nichts daran, dass der Militärhaushalt nur ein Teil des Staatshaushalts war.
Nach den Stein-Hardenbergschen Reformen wurde das Generaldirektorium durch ein Staatsministerium ersetzt, in dem die Ressorts (also z.B. Inneres, Finanzen, Militär, Justiz etc.) getrennt waren und demnach auch im Staatshaushalt die jeweiligen Ausgaben in jedem Ressort aufgeschlüsselt waren. Auch da war also der Militärhaushalt nur ein Teil des Staatshaushalts.