Wichtig - weil das auch in den Medien in dieser Woche immer wieder auftauchte: Es gibt keinen Fraktionszwang, verdammte Axt! Also konnte Merkel ihn auch nie auflösen. Was es gibt, ist ein informeller Gruppenzwang ("Bitte bitte stimme doch gemäß der Parteidoktrin ab, alle machen das"), aber niemand kann einen Abgeordneten daran hindern, nach bestem Wissen und Gewissen abzustimmen. Ein offizieller Fraktionszwang wäre tatsächlich, wie Klopfer sagt, grundgesetzwidrig und illegal.
Was Merkel im Prinzip gesagt hat ist "Okay, ihr dürft ausnahmsweise mal nach eurem Gewissen abstimmen, ohne dass ich euch dafür parteiintern auf die Finger haue", und das ist schon schlimm genug. Andererseits gehört zum (Gruppen-)Zwang immer auch jemand, der sich zwingen lässt, also sind die Abgeordneten mit Schuld an der Situation. Wäre ich Abgeordneter, würde ich keinen Fick auf Vorgaben von oben geben. Allerdings müsste man sich, wenn das erwartete Abstimmungsverhalten häufiger mit dem Gewissen kollidiert, dann auch fragen, ob man eigentlich in der richtigen Partei ist. Das ist der zweite Grund, warum diese Gewissenskonflikte eher selten vorkommen dürften (denn die meisten MdB dürften in einer Partei sein, die mit ihren Ansichten übereinstimmt) und man nicht von einem echten Zwang sprechen kann.
Viel schlimmer finde ich das hier.
Ich glaube auch nicht, dass die Abgeordneten innerhalb einer Partei immer so oft einer Meinung sind, wie du andeutest. Da gibt es ja auch immer verschiedene Flügel innerhalb der Partei, die teilweise sehr konträre Ansichten pflegen.