Zwar unterfallen nur Art. 1 und 20 der Ewigkeitsgarantie, dies hat aber Auswirkungen auf die anderen Artikel des Grundrechte. So folgen zum Beispiel auf Artikel 20 allerlei Artikel, die nähere Details zur Demokratie in Deutschland regeln (zum Beispiel sagt Art. 28, dass auch die Länder demokratisch sein müssen). Art. 28 kann man natürlich ändern – aber nur, soweit die neue Regelung weiter dem Grundsatz aus Art. 20 entspricht, wonach etwa alle Gewalt vom Volk ausgeht. Beispiel: Wenn Art. 28 so geändert wird, dass republikanische Grundsätze nicht mehr erforderlich sind, könnten Bundesländer eine Monarchie einführen – aber der König dürfte nicht Alleinherrscher sein, die Macht müsste weiterhin beim Volk liegen – das derartige Modelle mit der Demokratie vereinbar.
Gleiches gilt für die Grundrechte. Die Kernbereiche der in Art. 2-19 geschützten Rechte gehören alle zur Menschenwürde – die genaue Ausgestaltung der anderen Grundrechte kann abgeändert werden, aber nur soweit dies mit Art. 1 vereinbar ist. So könnte zum Beispiel Art. 12 nicht so abgeändert werden, dass in Deutschland statt Berufsfreiheit wieder Leibeigenschaft/Frondienste oder Sklaverei eingeführt wird – dies würde gegen die Menschenwürde verstoßen.
Art. 1 und 20 können natürlich geändert werden – aber nur, wenn das GG durch eine Verfassung, die dem Art. 146 entspricht, ersetzt wird. Diese Regelung finde ich aber vollkommen in Ordnung – eine wirksame Ewigkeitsgarantie, um die man nicht herumkommen kann, ist nun mal nicht möglich. Staatsorganisationsrecht ist nun mal wie alles vom Menschen gemachte nicht für die Ewigkeit bestimmt. Wer weiß schon, was in 1000 Jahren sein wird.
Da könnte man tatsächlich einen interessanten Science-Fiction-Roman draus machen: Die AI Forschung hat in der Zukunft riesige Fortschritte gemacht, AIs können in einer schneller und komplexer werdenden Welt politische Entwicklungen besser durchblicken als Menschen. Deswegen soll das Grundgesetz durch eine Verfassung ersetzt werden, wonach eine AI Deutschland so regieren soll, dass die in dieser Verfassung festgesetzten Staatsziele möglichst erreicht werden. Es gäbe also Wahlkampf für eine Abstimmung, die die Demokratie abschaffen würde.