Art. 6 GG
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
A (also ich) denkt, dass verbindliche Gesetze klar und effizient formuliert sind und nur das besagen, was in ihnen steht, und nicht, was irgendwer evtl. mal damit gemeint haben könnte (woraus sich auch die Ansicht ergibt, dass alles erlaubt ist, was nicht explizit oder durch gesellschaftliche Konventionen verboten ist). Für Interpretationen ist schließlich schlechte Literatur im Deutschunterricht da.
B behauptet, es sei (sinngemäß) juristischer Konsens, dass man danach gehen müsste, was die Verfasser des GG gemeint haben, und nicht unbedingt geschrieben haben. Demzufolge wäre mit "Ehe" nur der "Sonderfall" der Ehe zwischen Mann&Frau gemeint, weshalb das GG keine Homo-Ehe erlauben müsste bzw. dürfte. (Unabhängig davon, ob B das gut oder schlecht findet.)
Natürlich war 1949 nur die "normale" Ehe gemeint und schwule oder lesbische Ehe sowieso unvorstellbar, klar. Aber das steht halt nicht explizit drin. Ich denke also nicht, dass die Homo-Ehe dem Schutz der Ehe und ihrer (wenn man so will) Sonderstellung in der Gesellschaft schadet. Die "Ehe für alle" ist demnach durch Art. 6 GG legitimiert. Liege ich da falsch?
Ob das BVerfG das auch so sieht, wird sich wohl zeigen.