Frag den Hasen

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#44124
War ja sicher ein Händler, korrekt? 2 Wochen Rückgabefrist ohne Angaben von gründen sollte da immer noch greifen, soweit ich deinen zeitlichen Ablauf verstanden habe. Da er bestätigt hat eine grundsätzlich funktionierende Tastatur erhalten zu haben, war es das eigentlich. Wenn er damit kommt, dass das gerät defekt ist, muss er es dir so oder so erstatten. Verstehe den ganzen Trubel nicht und solltest du PP benutzt haben, einfach zurückverlangen.

EBay im allgemeinen meide ich und empfehle dir für Hardware Geizhals.de
Paypal ist ja recht schnell beim Sperren von Händlerkonten; die suchen ja fast nach Vorwänden, um Geld einbehalten zu können. ^^; Insofern wäre das sicherlich der schnellste Weg, ihm eins reinzuwürgen.