Der Winkler kann seine Youtube-Videos machen auch wenn das Dorf das nicht toll findet. Ihm das zu verbieten würde sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzten (kenne seine Videos nicht, Beleidigendes und Volksverhetzendes wäre natürlich ganz normal strafbar). Wenn sich aus den erlaubten Videos Probleme ergeben, weil Fans/Hater über die Strenge schlagen ist das normalerweise nicht sein Problem.
Wenn der Staat gegen solche Aufläufe vorgehen will, hat er da sehr gute Möglichkeiten: Wenn ein Polizeieinsatz nötig ist, kann er bei den Störern (also hier die Hater) die Kosten des Einsatzes eintreiben (Art. 2 Bayrisches Kostengesetz in Verbindung mit Art. 7 des Bayrischen Polizeigesetzes). Die Hater sind in diesem Fall Gesamtschuldner, das heißt jeder haftet für die volle Summe und muss dann die jeweiligen Anteile bei den anderen eintreiben.
Die bayrische Polizei kann sich also einfach ein paar der Idioten raussuchen und denen eine Rechnung für den kompletten Einsatz schicken (war sicher nicht billig). Bei so einer Geschichte werden die sich auch kaum auf Demonstrationsfreiheit berufen können, die vor diesen Kostenforderungen schützt. Wenn sich erstmal rumspricht, dass man mit solchen Hater-Aktionen in die Insolvenz rutschen kann, beruhigt sich das bestimmt schnell.
Das wäre mal eine Maßnahme, die ich durchaus mit Wohlwollen betrachten würde. Die Hater können sich ja nun wohl auch kaum selbst noch einreden, bessere Menschen zu sein als der Drachenlord.