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#43660
Das ist jetzt eher ne Frage an den Fragesteller als Klopfer: Wo finde ich denn die gesetzliche Grundlage dafür, dass alle Anträge von allen Behörden angenommen werden?
Hab in dem Zusammenhang nur § 16 SGB I gefunden, der sich aber ausdrücklich auf Anträge auf Sozialleistungen bezieht. Abgeben soll man dann die Anträge zwar beim zuständigen Leistungsträger, sie werden aber von allen anderen auch entgegengenommen und weitergeleitet. Und Leistungsträger werden in § 12 SGB I iVm §§ 18-29 SGB I definiert - das sind tatsächlich u.A. Gemeinden, Krankenkassen und Rentenkassen.
So oder so jedenfalls eine lustige Info, danke dafür.
Alibifrage für Klopfer: Mit welchem Amt hattest du bis jetzt am meisten und mit welchem am wenigsten Probleme?
LG Sayuri
Am meisten Probleme hatte ich mit dem Bürgeramt/Einwohnermeldeamt, aber mit dem hatte ich auch am meisten zu tun. Das ging dabei los, einen Termin zu kriegen, und ging dann bis dahin, dass absolut unsinnige Bescheinigungen verlangt wurden, die nach kurzem 2-Sekunden-Blick wieder in meine Hand wanderten und gar nicht zum amtlichen Formular gelegt wurden, um es vielleicht gemeinsam abzuheften.
Am wenigsten Probleme gab es beim Gewerbeamt. Da war es nur einmal etwas merkwürdig, weil die Beamtin den Wortlaut, den Amazon in der Gewerbeanmeldung verlangte (für dieses Partnerprogramm), nicht verstanden hat.