Frag den Hasen

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#44613 In der USA ist das sehr wohl möglich, nennt sich Lesser included offense https://en.m.wikipedia.org/wiki/Lesser_included_offense
Das dürfte wohl das sein, worum es auch bei Floyd geht. Der Staatsanwalt kann auf Mord plädieren mit den Lesser included offenses von Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge. Wenn die Jury der Beweisführung für Mord nicht folgen will, dann kann sie immer noch der für Totschlag oder für Körperverletzung folgen.
Er wird dann natürlich nicht für alles verklagt, sondern nur für das Schlimmste, wo die Jury noch mitgeht. Gerade bei Mord MUSS die Jury sogar darauf hingewiesen werden, dass es etwas zwischen Mordverurteilung und Freispruch gibt. Bei anderen Klagen ist das wohl eher optional. So verhindert man, dass die Jury im Zweifelsfall zu hart entscheidet, nur um jemanden nicht laufen zu lassen.
Mag ja angehen, dass man der Jury dann die Wahl lässt, aber mir erschließt sich dann immer noch nicht ganz die Logik, wieso die dann in dem Floyd-Fall unbedingt bei allen drei Sachen auf schuldig plädierte und nicht einfach nur für den schwersten dieser Anklagepunkte.
Wenigstens klingt es in dem Wikipedia-Artikel so an, dass die Strafe dann doch nur für den schwersten Schuldspruch ausgesprochen wird, das wäre immerhin keine Doppelbestrafung.