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#44613
Ist es nicht so, dass in den USA auch das Verbot der mehrfachen Bestrafung gilt, mehrfache Verurteilung in einem Prozess aber gerade nicht darunterfällt, mit Ausnahme der Strafmaßverkündung? Ein US-Anwalt äußerte sich auf YouTube entsprechend: https://www.youtube.com/watch?v=Q-b1IMPU9Zc
Dementsprechend klagt der Staatsanwalt an was sein könnte, bekommt Schuldsprüche oder eben nicht und das höchstwertige Verbrechen wird bestraft. Soweit ich weiß, ist das dem Jurysystem geschuldet, das keine Verbrechen „abstufen“ kann, sondern nur mit „schuldig“ oder „nicht schuldig“ zu jedem Anklagepunkt antworten darf. Wenn also Mord nicht juristisch vorliegt, aber Totschlag, dann heißt das in Deutschland, dass man wegen Totschlags verurteilt werden kann, auch wenn das nicht angeklagt wurde. In den USA (oder einigen Bundesstaaten?) hieße das, dass der Angeklagte freizusprechen wäre, wenn Totschlag nicht auch angeklagt ist. Nun ist aber, wenn Mord vorliegt, Totschlag eigentlich immer auch erfüllt, weswegen es wohl nicht unüblich ist, einen Blumenstrauß an Anklagen vorzubringen und die höchstwertige Verurteilung gilt.
Mir erscheint das – im Rahmen des Jurysystems, das seine ganz eignen Probleme hat – logisch und vernünftig.
Kein Wunder, dass man bei uns das Jurysystem abgeschafft hat bei so einem Theater. Aber ich denke, in den meisten Fällen wäre aber auch das nicht unbedingt nötig. Die Geschworenen werden ja erst ganz am Ende befragt, nach der Beweisaufnahme und den Abschlussplädoyers, da könnte man durchaus die Regel einführen, dass die Anklagepunkte bis zu diesem Zeitpunkt geändert werden können, und bis dahin sollte klar sein, ob der Staatsanwalt von Mord ausgeht oder nicht. Ich stell mir so ein Abschlussplädoyer des Staatsanwalts seltsam vor, wenn der quasi sowohl für Mord als auch fahrlässige Tötung plädieren soll.