Frag den Hasen

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#44613
Guck mal auf den kompletten § 52, da hängt ganz hinten noch etwas von Nebenstrafen dran. Die Frage die sich hierbei stellt ist, ob die zusätzlichen Folgen der Handlung bereits mit dem vorhandenen Anklagepunkt bestraft würden. Das wäre beim kaputten T-Shirt durch Messer-in-Bauch der Fall, nicht aber wenn ich z.B. Dein Fahrzeug absichtlich ramme, und Du dadurch dem Fahrzeug vor Dir auffährst.
Ich habe das Gefühl, ich erkläre das gerade zum vierten oder fünften Mal: Wenn eine Handlung verschiedene Folgen hat, dann ist klar, dass jede dieser Folgen verfolgt oder bestraft werden kann. Das ist überhaupt nicht der Punkt, der mich beschäftigt, deswegen interessiert mich auch das blöde T-Shirt nicht. Mir geht's nicht um verschiedene Folgen, sondern darum, dass EINE der Folgen (konkret die Tötung) nicht mehrfach bestraft werden kann.