Hier beantworte ich Fragen, die mir die Besucher gestellt haben, die aber nicht häufig genug sind, um im FAQ aufzutauchen. Insgesamt wurden bisher 41808 Fragen gestellt, davon sind 5 Fragen noch unbeantwortet.
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#44619 Ist aber leider nicht ganz richtig: https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rk20060316_2bvr011106.html
Eine Straftat (die gleiche Handlung) kann auch in Deutschland unter gewissen Umständen unter zwei verschiedenen Anklagepunkten verurteilt werden.
Es geht mir nicht darum, ob es dieselbe Handlung ist, sondern ob die gleichen Konsequenzen bestraft werden.
In dem verlinkten Fall sind es sogar zwei verschiedene Sachen: Eines ist das Führen eines Fahrzeugs unter BTM-Einfluss, das andere ist der Besitz von BTM. Das ist nicht mal dieselbe Handlung. Man kann zugedröhnt mit dem Auto fahren, ohne Drogen in der Tasche zu haben (wenn das Zeug schon konsumiert und in in der Blutbahn ist, zählt das ja nicht als Besitz), und man kann Drogen in der Tasche haben, aber muss dabei nicht high sein.