Frag den Hasen

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#44617
Vielleicht bin ich grad zu doof, aber dann könnten die Geschworenen doch immer noch nicht auf ein "niedrigeres" Verbrechen entscheiden, wenn der Staatsanwalt etwas zu ambitioniert plädiert? Oder alternativ würde es den Staatsanwalt dazu verleiten, strukturell weniger schwere Verbrechen anzuklagen, aber das scheint auch nicht der Sinn der Sache zu sein. Ich bin auch absolut kein Fan des Geschworenensystems, aber wenn man schon eins haben muss (offenbar mögen die Amis das so), dann fällt mir hier grad keine bessere Lösung ein.
Na ja, die Geschworenen könnten sicherlich keine eigene "Anklage" vorbringen, aber wenn man meint, dass da eine geringere Verurteilung möglich wäre, könnte der Richter ja vielleicht auch die Vorgabe machen: "Es stehen für den Tod von XYZ selbst (z.B.) Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge im Raum; Sie können aber höchstens einmal für schuldig stimmen; für die anderen Punkte müssen Sie dann mit nicht schuldig stimmen."
Aber im Prinzip müsste das Justizsystem da vollkommen reformiert werden, dann könnte man nebenbei auch die Unsitte abschaffen, Richter zu wählen.