Frag den Hasen

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#44621
Bei der Idee gibt es ein Problem mit der Einstimmigkeit.
Angenommen wir haben 10 Jurymitglieder. 9 Stimmen bei 1st degree Murder (an ehesten mit Mord im deutschen Sinne vergleichbar) für schuldig, einer bei 2nd degree Murder (im deutschen ungefähr Totschlag). Die ersten 9 würden natürlich bei 2nd degree murder ebenfalls auf schuldig plädieren, da die Voraussetzungen geringer sind. Jeder 1st degree Murder erfüllt automatisch die Erfordernisse eines 2nd degree murder, aber nicht umgekehrt. Aber wenn man nur ein Mal auf schuldig plädieren darf, würde der Angeklagte bei 1st degree murder freigesprochen, wegen der fehlenden Einstimmigkeit, und bei 2nd degree murder ebenfalls. Also käme er komplett straffrei davon, wenn die Jury sich nicht auf die Schwere der Schuld einigen kann,auch wenn alle einig sind, dass er schuldig ist.
Nein, wieso sollte der dann freigesprochen werden? Schon jetzt ist es in den USA meines Wissens so, dass ein Verfahren neu mit anderer Jury aufgerollt werden muss, wenn die Jury kein einstimmiges Urteil fällt, der Angeklagte wird dann nicht einfach freigesprochen.