Klopfers Blog

Kategorie: Gemotze

Ich bin erst nach sieben Uhr morgens ins Bett gegangen. uffarbeit.gif Warum? Weil am 13. Juni wegen einer EU-Richtlinie das Verbraucherrecht geändert wird und somit ab diesem Zeitpunkt jede Menge bürokratischer Scheiß in meinem Buchshop geändert werden muss, in erster Linie die Widerrufsbelehrung, mit der ich euch hochoffiziell darüber informiere, wie ihr die Bücher zurückgeben könnt, wenn sie euch wider Erwarten nicht gefallen. Ist noch nie passiert, also steht es eher da, um Abmahnungen zu vermeiden.

Was ist daran so kompliziert, dass ich mir die Nacht um die Ohren schlage, fragt ihr? Nun, das Bundesjustizministerium veröffentlicht immer auch eine Muster-Widerrufsbelehrung. Nett, nicht wahr? Vor einigen Jahren haben sie eine veröffentlicht, die aber quasi erst per Verordnung verwendbar wurde, weil (aufgrund der beschissenen Formulierung des Gesetzes) selbst die Juristen des Ministeriums es nicht auf Anhieb packten, den Text abmahnsicher zu gestalten. Wäre ja auch zu gründlich gewesen, das Gesetz sauberer zu formulieren.
(Stellt euch mal vor, es würden Kühlschränke eines Herstellers spontan explodieren, sobald man Leberwurst hineinlegt. Und anstatt die Kühlschränke zu reparieren, wird einfach erklärt, dass der Kühlschrank nicht für Leberwürste geeignet ist. Etwa so gehen die Gesetzgeber mit ihren Gesetzen um.)
Heutzutage ist die Muster-Widerrufsbelehrung noch komplizierter, weil je nach Anwendungszweck bestimmte Textbausteine eingefügt werden müssen. Nehmen wir zum Beispiel gleich die ersten beiden Sätze.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag (1).

An die Stelle von (1) ist nun einer der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine zu setzen:

a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“;
b) im Falle eines Kaufvertrags:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg:„, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“

Die Punkte b), c) und d) decken die Fälle ab, in denen eine Bestellung entweder ganz oder in mehreren Teilen verschickt wird (und ob es sich um verschiedene Waren handelt oder um eine einzige, die aber häppchenweise versendet wird). Man soll sich also als Händler schon vorher darauf festlegen, ob man immer alles in einer Lieferung verschickt oder in mehreren. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, einfach zu schreiben: "[...] die Waren bzw. im Falle mehrerer Teillieferungen die letzte Ware in Besitz genommen haben [...]", oder? So hätte man doch b) und c) gleichzeitig abgedeckt, oder?

Von wegen. Das wäre logisch, sprachlich korrekt und praktisch sowie theoretisch nicht misszuverstehen. Und so stehen die Anwaltskanzleien in seltener Einmütigkeit auf dem Standpunkt, dass das nicht gemacht werden darf. Warum? Weil in den Ausfüll-Anweisungen steht: "einer der [...] Textbausteine". Ich habe keine Ahnung, ob tatsächlich irgendein Richter der Meinung wäre, dass die von mir vorgeschlagene Formulierung den Verbraucher verwirren oder Wettbewerber benachteiligen würde. Aber allein die Tatsache, dass all diese Anwälte sich so an dem Wörtchen "einer" festhalten, bringt mich schon zum Kotzen, weil das natürlich heißt, dass es da draußen auch Anwälte gibt, die wegen so einer Sache eine dicke Abmahnung schicken würden. facepalm.gif

Nebenbei gibt es allerlei Informationspflichten, die bei näherer Betrachtung für Verbraucher so ziemlich nutzlos sind und für mich einfach nur Krampf. So muss ich euch zum Beispiel einen genauen Lieferzeitraum nennen, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem ihr eure Zahlung geleistet habt. Ich habe keine Ahnung, wie lange das Geld dann zu mir braucht, ich habe absolut keine Ahnung, wie die Post gerade drauf ist (Büchersendungen werden langsamer verschickt) oder wie lange eine Büchersendung von Berlin nach Madrid brauchen würde. Aber wenn diese Frist irgendwie überschritten wird, hab ich auch die Arschkarte. Also kann ich nur einen Zeitraum nennen, der vermutlich deutlich länger ist als das, was in den allermeisten Fällen realistisch ist.

Die wesentliche Änderung für euch: In Zukunft müsstet ihr die Rücksendekosten auch bei einem Warenwert über 40 Euro tragen. Aber da Bücher keine Hosen sind, ist das auf Klopfers Web furchtbar schnurz. Und ihr müsst, falls ihr E-Books bestellt, mit einem Häkchen bestätigen, dass ihr auf das Widerrufsrecht verzichtet, sobald die Downloadcodes verschickt wurden. Und die meisten Änderungen in der Widerrufsbelehrung haben gar nichts mit diesen für euch relevanten Dingen zu tun.

Eine Übergangsfrist gibt es übrigens nicht: Theoretisch muss man all diese Änderungen um 0 Uhr in der Nacht vom 12. auf den 13. Juni auf seiner Website einbauen. Zu früh, und man riskiert eine Abmahnung, weil die Gesetzesänderung noch nicht gilt. Zu spät, und man riskiert eine Abmahnung, weil man die neuen Regeln nicht erfüllt.

tl;dr: Ich ärgere mich mit bürokratischen Dreck herum, der angeblich Verbraucher schützen soll, aber eigentlich nur Abmahnanwälte interessiert.

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Veröffentlicht am 28. März 2024 um 5:30 Uhr in der Kategorie "Gemotze"
Dieser Eintrag wurde bisher 52 Mal kommentiert.
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Wie kann man Klopfers Web unterstützen?

Text veröffentlicht im
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xmanzerg
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Hab mir das heute nach dem aufstehen (um 5uhr morgens) auch durchgelesen. PCGH hatte da nen recht langen text verfasst, natürlich ehr auf online hardware versand zugeschnitten. Was für nen krampf. Währe doch aber sonst langweilig wenn die Anwälte nixnzuntun haben. Stell dir vor den is Lnagweilig, was werden diesich DANN erst für scheisse einfallen lassen.

Armes klopfer sad.gif ich geb dir morgen nen Eis aus als trost

0
Geschrieben am
Akina
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Mein Beileid Klopfer sad.gif
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht wer sich die meisten Gesetzestexte ausdenkt.
Im besten Fall hofft man ja "nur" auf Bandwurmsätze.

Aber wie machstn das jetzt? Hastn getimetes Update oder haste drauf stehen "ab xyz gilt folgendes"?
Und ja ich bin zu fual zum Nachschauen...

0
Geschrieben am
Kitschautorin
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Deutschland, das Land der Bürokratie.

*schickt Klopfer ein virtuelles Trost-Eis*

0
Geschrieben am
Klopfer
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@Akina: Ich werde es dann in der Nacht hochladen. Aber fluchend. biggrin.gif

0
Geschrieben am
Jan
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"Die wesentliche Änderung für euch: In Zukunft müsstet ihr die Rücksendekosten auch bei einem Warenwert über 40 Euro tragen."

Finde ich scheiße. Für Klopfers Web ist die Änderung ja vielleicht irrelevant, aber wenn ich mir z.B. Elektronikkram im Internet bestelle und Schrott bzw. nen Gewährleistungsfall geliefert bekomme, muss ich jetzt auch bei Sachen >40€ (sprich: eher teure Sachen --> eher höherer Versand) noch draufzahlen?? Das ist *weniger* verbraucherfreundlich als vorher und nicht mehr! motz.gif

0
Geschrieben am
Klopfer
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Kannst dir ja einen Händler suchen, der die Rücksendekosten weiterhin übernimmt.

0
Geschrieben am
Akina
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XD
So'n Mist!
*patpat*

0
Geschrieben am
DarthBane
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die mitarbeiter im kundensupport in den firmen wirds freuen. üblicherweise werden die änderungen von den chefs nach unten wieder einmal lückenhaft kommuniziert. ist es nicht mehr so, daß der widerruf begründet werden muß? hatte anfang des jahres dies so gelesen.

0
Geschrieben am
Knallcharge
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Ja, gute deutsch Bürokratie. Armer Klopfer, aber du wirst es meistern, da bin ich mir sicher. Aber warte nur ab, in 3 Monaten stellen die Idioten, ich meine Politiker, fest, das das Gesetz doch nicht so toll war und du darfst es wieder ändern...

Aber, ganz nebenbei, mein Abmahnanwalt wartet nur darauf, das du acuh nur eine Sekunde zu spät oder zu früh bist - dann habe ich den Teebeutel, mit dem du die FDP kaufen möchtest wink.gif Dann werde ich die Welt beherrschen!!

0
Geschrieben am
taz
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Diese Regel mit der Änderung punktgenau auf die Minute kommt natürlich von Leuten, die nicht wissen was der schwarze Kasten unter ihrem Büroschreibtisch ist. Für uns Techniker ist das aber weniger schwierig.
a) Die Webseite einfach über Nacht auf "Wartung stellen".
b) Ein Skript schreiben das bis 23:59:59.9999 Uhr die alten AGB läd und ab 0:00:00,0000 Uhr die neuen.

0
Geschrieben am
Shyana
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Hmmm Mist, bei der Überschrift hatte ich mich schon für dich gefreut, dass du mal wieder deinen Hasentrieb ausleben durftest :/ Armer Klopfer...

0
Geschrieben am
Wade
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@Jan ... nein. Bei Mängeln greift die Gewähleistung oder Garantie. Bei solchen Fällen muss man die Versandkosten nicht zahlen. Auch in Zukunft nicht.

0
Geschrieben am
Klopfer
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@taz: Ganz so leicht ist es nicht, weil auch Änderungen an den Skripten nötig sind (weil zum Beispiel dann bei jeder E-Book-Bestellung ausdrücklich ein Häkchen für "Ich akzeptiere des Ausschluss des Widerrufsrechts für E-Books" gesetzt und durch den Server kontrolliert werden muss).

0
Geschrieben am
Zappe
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Bei der Beschreibung musste ich an folgende Szene aus den Simpsons denken ^^

http://www.youtube.com/watch?v=m2VxpTMAbas

0
Geschrieben am
Leo Hammer
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Ich hab gerade gesehen, das es diesen ziegen Simulator auch für das handy gibt, allerdings habe ich ihn nicht installiert, da er für meinen geschmack zuviele rechte will (u.a. Zugriff auf das Telefonbuch)

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Die haben nen wissenschaftlichen Dienst, voller Volljuristen besetzt mit hundertschaften Personal, von denen keiner unter 6000 Netto nach Hause geht und die schaffens nicht dieses "einer" zu bemerken??? Das war Absicht nix weiter! Man wollte kleine, private Onlineshops ärgern, die sich keine rechtssicheren Formulierungen von Juristen leisten können. AMAZON wird sicher keine Probleme haben das Gesetz rechtssicher umzusetzen.

0
Geschrieben am
Akina
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@Praeriebaer

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Wo Menschen arbeiten passieren Fehler und das sind alles Menschen.
Und in der Regel sind Volljuristen Fachidioten. Dementsprechend glaube ich wirklich, dass da einer einfach nur zu doof war um zu raffen, dass dass Probleme bereiten wird.

0
Geschrieben am
Rpf
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In der Tat ist es so, dass die Gesetze wohl von durchaus Sachkundigen Leuten mit einem Manko (die haben absolut nix mit der Praxis zu tun)erstellt werden. Mitunter werden zu Formulierungen auch mal die Praktiker/untere Mitarbeiterschicht (z.B. die Rechtspfleger die sich später damit rumschlagen müssen) gefragt und nach Verbesserungsvorschlägen gefragt um die Ergebnisse und Rückmeldungen gekonnt zu ignorieren. Der durchaus entstehende Blödsinn wird später dann mühsam durch die Rechtsprechung ausgeglichen und mit viel Glück einige Jahre später durch eine Gesetzesänderung behoben. Tja so läufts ^^" Was ich sagen wollte, Kopf hoch nicht nur den Nichtfachmann kann es treffen.

0
Geschrieben am


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