Klopfers Blog

Nuff! Ich grüße das Volk. 059.gif

Wie angekündigt habe ich nun endlich meinen "Klopfer erklärt die Welt"-Text fertig, in dem ich lang und breit erzähle, wie die US-Präsidentschaftswahlen ablaufen, wieso der Wahlkampf so irrsinnig lange dauert und wieso Trump eine bessere Chance als Clinton hätte, Präsident zu werden, falls beide Kandidaten bei der Wahl am 8. November einen Gleichstand erzielen. 04a97f13.gif

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Wenn ich hier aber nun schon einen Blogeintrag schreibe, kann ich auch über etwas anderes reden: In den Medien geht die Meldung rum, dass gegen Mark Zuckerberg und diverse andere Facebook-Häuptlinge von der Staatsanwaltschaft München Ermittlungen wegen Beihilfe zur Volksverhetzung aufgenommen worden sind, da Facebook diverse Beiträge von Facebook-Nutzern nicht oder nicht schnell genug löschen würde. Im Spiegel-Forum warfen einige die Frage auf, ob sich ein amerikanisches Unternehmen denn an deutsches Recht halten müsse, und viele andere antworteten im Brustton der Überzeugung: Natürlich!

Ehrlich gesagt: Ich hoffe das nicht. Denn dann müsste sich Facebook wohl auch an das türkische, das iranische, das chinesische, das saudi-arabische und das russische Recht halten und alle Einträge löschen, die scharfe Kritik an Erdogan oder am Islam enthalten, das Massaker am Platz des Himmlischen Friedens thematisieren, für Rechte von Atheisten oder Homosexuellen eintreten. Im Endeffekt bliebe von Facebook wohl nicht mehr viel übrig als Katzenfotos. Und selbst wenn man Facebook nicht mag: Was hätte diese Logik für Auswirkungen auf Klopfers Web? Sollte ich mich an amerikanisches Recht halten müssen, falls ich mal englische Beiträge verfasse oder falls Mitglieder sich in ihren Gästebüchern auf Englisch unterhalten? Wie sieht es mit Google aus?

Generell finde ich sehr bedenklich, dass Facebook so etwas vorgeworfen wird. Denn ob ein Beitrag strafbar ist oder nicht, ist nicht selten eine komplizierte juristische Entscheidung, die besser nicht unbedingt auf ein privates Unternehmen abgewälzt werden sollte. Denn wenn Facebook dafür bestraft wird, nicht rigoros genug zu zensieren, dann dürfte Facebook bei jedem halbwegs kontroversen Beitrag (sprich: einer, der oft gemeldet wird) auf Nummer sicher gehen und ihn löschen. Und das passiert dann auf Druck eines Staates. Das ist also staatliche Zensur durch die Hintertür, und anders als bei direkter staatlicher Zensur hat man hier nicht das Recht, Gerichte anzurufen und die Entscheidung von einer neutralen Stelle überprüfen zu lassen. Facebook ist nun mal ein privates Unternehmen und hat keine Veröffentlichungspflicht.

Ich finde diesen Aktionismus der Politik und diverser Stiftungen, Facebook und andere soziale Netzwerke in die Verantwortung zu nehmen, daher sehr besorgniserregend. Natürlich wird auf Facebook und anderswo oft widerlicher Scheißdreck gepostet. Aber man sollte sehr vorsichtig damit sein, ob man im blinden Wahn, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um diesen Kram so schnell wie möglich aus dem Netz zu kriegen, nicht übers Ziel hinausschießt und so mancher Aktivistengruppe mit Rückhalt der Regierung Waffen in die Hand gibt, anderslautende Meinungen zu unterdrücken - und wenn diese Waffe nur der "Melden"-Knopf in Facebook ist.

Darüber sollte man mal nachdenken, bevor man "Richtig so!" brüllt, wenn man diese Meldung liest.

So, und jetzt könnt ihr ja den Text lesen, den ich geschrieben hab. ^^

PS: Ich würde mich freuen, wenn ihr am Dienstag mal auf die Seite schaut. biggrin.gif

Mehr zu lesen:

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Was haben wir letzte Woche gelernt? - Teil 66 (KW 5)

Veröffentlicht am 4. Februar 2015 um 11:55 Uhr in der Kategorie "Meine Sicht der Welt"
Dieser Eintrag wurde bisher 6 Mal kommentiert.
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Wie kann man Klopfers Web unterstützen?

Text veröffentlicht im
Klopfer erzählt, wie man helfen kann, Klopfers Web zu erhalten und besser zu machen - sowohl ohne als auch mit Geldeinsatz. [mehr]

Max
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Schon im zweiten Absatz getriggert - WahlMÄNNER? Wir sind 2016!!11mad.gifmad.gifmad.gif

Trump MUSS gewinnen, sonst war das die letzte Wahl für die Republikaner.

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Geschrieben am
(Geändert am 5. November 2016 um 17:34 Uhr)
Kitschautorin
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Ich habe den Text übers Wahlsystem gelesen und dachte die ganze Zeit nur so "wtf?". Was ist das für 1 System?

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Geschrieben am
Magdeburgian
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@ Kitschautorin: 1 schlechtes.

Ich bin schon ganz gespannt, was Klopfi am Dienstag vorhat :3

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Geschrieben am
tu[ks].
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"Diverse Stiftungen."

Amadeu Antonio hat es wirklich nicht verdient, was in seinem Namen für Arschlöcher agieren.

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Geschrieben am
Nova
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"Die Hauptstadt schickt so viele Wahlmänner, wie sie haben würde, wenn sie ein Bundesstaat wäre, allerdings nicht mehr als der US-Bundesstaat mit den wenigsten Einwohnern. (Das ist derzeit Wyoming, welches 3 Wahlmänner entsendet. So viele Wahlmänner hätte Washington, D.C. allerdings sowieso.)"
Mh, das "allerdings" in der Klammer stört mich da. Das würde meiner Ansicht nach nur Sinn ergeben, wenn es "allerdings nicht weniger" statt "allerdings nicht mehr" heißen würde.

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Geschrieben am
Leo Hammer
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Extra 3 hatte schon vor Jahren ein Video über das US Wahlsystem gemacht Ich find es echt gelungen: Klick mixch

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Geschrieben am
Mentos
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Die Zensur ist völlig daneben. Eine Gesellschaft muss abweichende Meinungen aushalten können. Wenn strafrechtlich etwas vorliegt, dann kann man höchstens darüber sprechen, im Rahmen der Strafverfolgung Unterstützung bei der Identifizierung des Täters zu bekommen. Wobei da auch wieder das Beispiel anderer Staaten gilt, dann müssten auch Oppositionelle in Russland und China vor einer Verfolgung nicht mehr sicher sein.

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Geschrieben am
Askat
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Ich schließe mich da Mentos an.

Solche Posts könnten von Facebook mit einem Bann des Nutzers einhergehen, weil er die AGB verletzt und ansonsten mit einer Klage der Staatsanwaltschaft, die auch die rechtlichen Mittel hat, demjenigen richtig auf die Füße zu treten.

Wenn das durchgezogen werden würde, würden die Leute zumindest darüber nachdenken, ob sie eine verfassungsfeindliche Aussage treffen wollen.

Aber das würde unsere Behörden nur überlasten und verunsichern...

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Geschrieben am
Klopfer
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@Nova: Hm, ich weiß nicht so recht, was du meinst. Washington, D.C. hat mehr Einwohner als Wyoming, dennoch würde es auch nach normaler Zählung (wenn es ein Bundesstaat wäre) nur 3 Wahlmänner entsenden dürfen, weil die Bevölkerungszahl nicht sooo weit auseinander liegt.

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Geschrieben am
Klopfer
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Alles klar, stimmt. facepalm.gif

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Geschrieben am
Dino
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Nicht, dass es wahnsinnig wichtig wäre, aber... das Elektorensystem kommt meines Wissens davon, dass man 1789 noch ziemliche logistische Probleme hatte, eine Volkswahl abzuhalten. Das Volk hält man in den USA für einiges weniger dumm als in Europa, weshalb auch so ziemlich alle Positionen direkt gewählt werden und man fast im ganzen Land Volksentscheide kennt (nur halt nicht auf nationaler Ebene). Deine Begründung habe ich vorher noch nie gehört, würde mich mal interessieren; wo die her ist.

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Geschrieben am
Briandead
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Ich muss mich Dino anschließen. Meiner Meinung nach (hab das zugegebenermaßen auch nur mal in der Schule gehört) resultiert das gesamte Wahlmännersystem daraus, dass man jemanden brauchte, der mit dem Ergebnis des Bezirks schnell in die Hauptstadt reiten konnte, um es dann dort zu verkünden.
Ich streite aber nicht ab, dass das Volk im Allgemeinen ziemlich dämlich ist wink.gif

Werden hohe Polizeiämter in den USA nicht auch direkt gewählt?

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Geschrieben am
(Geändert am 6. November 2016 um 13:54 Uhr)
Praeriebaer
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Das Deutsche Wahlsystem ist 10 mal beschissener, was keine Entschuldigung sein soll, aber das sollte man in den Schulen wirklich mal dazu sagen, wenn man im Unterricht über das unfaire Ami System schimpft!

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Geschrieben am
Klopfer
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@Dino & Briandead: Die Begründung, dass das Volk nicht clever genug dafür ist, zieht sich doch als Begründung für sämtliche repräsentativen Demokratien quer durch die Schriften der damaligen Gründerväter, Theoretiker etc.
Die logistischen Probleme werden durch das Wahlmännersystem in keiner Weise gelöst; ob man jemanden als Wahlmann in die Hauptstadt schickt oder einen Boten mit einem Zettel, auf dem die Ergebnisse stehen, ist gehupft wie gesprungen.
In Wirklichkeit war das Wahlmännersystem ein Kompromiss zwischen den Gründervätern, die eine Wahl des Präsidenten durchs Volk befürworteten, und denen, die die Wahl dem Kongress überlassen wollten.

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Geschrieben am
Proxy Voter
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@Praeribaer

Jetzt bin ich aber gespannt, warum das deutsche Wahlsystem schlechter sein soll als das US-amerikanische. Was genau ist denn daran auszusetzen?

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Geschrieben am
NoponyCallsMeChicken
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He does have a valid point.

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Wir haben effektiv nach einer Bundestagswahl rein Garnichts gewählt! Wahllisten werden von den Parteitagen erstellt und die Abgeordneten können während einer Legislaturperiode locker, leicht in 20 verschieden Landtagen sitzen, oder in garkeinem! Die Spitzenkandidaten der kleineren Parteien stellen sich in Jeder verdammten Landtagswahl erneut zur Wahl. Außerdem geht unser Geld an die Parteien, die aber keinerlei Einfluss auf die sowieso verfassungswidrigen Fraktionen haben. Koalitionen sind noch verbotener. Zusammenfasst hat das Ergebnis nichts mit der Wahl zu tun. Erst und Zweitstimmenrecht ist aktuell so daneben, da kann selbst Klopfer nicht mehr so erklären, dass mans noch versteht.

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Geschrieben am
Proxy Voter
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@Praeribaer

Hm, erstmal klarstellend: Wir reden schon über die Bundestagswahl, oder? Nur um sicher zu gehen, dass sich deine Ausführungen zu den Landtagen nicht auf Landtagswahlen beziehen.

Dies unterstellt zu deinem Beitrag:

1. Selbstverständlich wurde nach einer Bundestagswahl nicht "garnichts" gewählt. Vielmehr stehen die Mitglieder des Bundestages nach der Wahl fest und könnnen (außer beim vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds) auch durch die Parteien nicht geändert werden.

2. Dass es Parteien gibt, sieht das Grundgesetz selbst vor, Art. 21 GG. Das Ausmaß ihres Einflusses in Deutschland kann kritisch gesehen werden und wird auch in der maßgeblichen Literatur kritisch gesehen, nichts desto trotz sind sie für die politische Willensbildung m.E. unabdingbar, um ein handlungsfähiges Parlament zu gewährleisten.

3. Dass die Parteienfinanzierung in Deutschland maßgeblich staatlicherseits erfolgt ist m.E. ebenfalls gegenüber eine Finanzierung wie in den USA vorzuziehen, da es die Unabhängigkeit von reichen Spendern erhöht und verhindert, dass MdBs den Großteil (!) ihrer Zeit auf fundraising verwenden müssen.

4. Das die Wahllisten von den Partein erstellt werden, ist Ausfluss der Parteiendemokratie, welche das Grundgesetz ausdrücklich vorsieht. Auch hier sehe ich das Problem nicht und bitte daher um Erläuterung, was genau daran dich stört.

5. Warum genau sollen Fraktionen oder Koalitionen verboten oder gar verfassungswidrig sein? Aus dem Grundgesetz geht diesbezüglich nichts hervor, falls du diesbezüglich auf Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG abstellen willst, verbietet dieser weder Fraktionen noch Koalitionen, sondern nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur "harten" Fraktionszwang. Die Bildung von Fraktionen ist darüber hinaus auch ausdrücklich in §§ 10 ff GO BT geregelt, welche zwar ersichtlich nicht Gesetzesrang hat, aber jedenfalls unstreitig dem Willen der Legislative entspringt. Das Partein widerruf keinen direkten Einfluss auf Fraktionen haben, folgt widerrum aus Art. 38 GG. Ich persönlich hielte gerade das Gegenteil auch für unvertretbar, denn warum sollten nicht allgemein gewählte Parteimitglieder Einfluss auf die gewählten MdBs haben?

6. Was genau meinst du damit, dass Abgeordnete in "20 Landtagen" oder in "gar keinem" sitzen können? Ja, die überwiegende Zahl der Landesverfassungen erlaubt es, dass eine Person gleichzeitig MdB und MdL ist, aber worin genau liegt deiner Meinung nach das Problem? Was soll insbesondere schlimm daran sein, wenn ein MdB NICHT zugleich MdL ist?

7. Das Ausbalancieren von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht im deutschen 2-Stimmen-System ist in der Tat komplex, die jetztige Regelung ist aber m.E. ebenfalls die bestmögliche, um auch kleinere Parteien zu ermöglichen und andererseits über die Erststimme einen "lokalen Bezug" sicherzustellen. Auch hier würde mich interessieren, ob du ein besseres System wüsstest.

8. Alles in allem ist m.E. das deutsche Wahlsystem jedenfalls dem US-amerikanischen und allen anderen mir bekannten Systemen überlegen. Selbstverständlich ist es in vielerelei Bereichen verbesserungsbedürftig (genannt seien nur die Stichworte Nebenverdienste und Drehtüreffekt), aber angesichts der Tatsache, dass Perfektion in der Realtität unmöglich ist, bin ich eigentlich ziemlich zufrieden. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren und bin da offen für anderen Ansichten.

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Übrigens wird JEDES Überhangmandat durch ein Ausgleichsmandat an JEDE andere gewählte Partei, die es in den Bundestag geschafft hat ausgeglichen. Also bei maximal 20 möglichen Parteien und 598 Wahlkreisen wären das max. 11960 Sitze im Deutschem Bundestag. Da kann man dann in der Tat schon von direkter Demokratie sprechen, aber teuer wirds!

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Nö, du verschwindest bei gewonnener Wahl in einem Landtag einfach aus dem Bundestag und irgendein anderer Heini aus deiner jeweiligen Landesliste nimmt deinen Platz im Bundestag ein. Ich glaube nicht, dass es ein Limit gibt, wieviele Personen maximal auf einer Landesliste für die Wahl zum Bundestag drauf sein dürfen. Von daher hat man dann mit seiner Stimme den Heini vom Platz 2078 gleich mitgewählt-Informiere dich doch mal über ihn, vllt. solltest du die Partei besser nicht wählen?

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Pardon hab die Wahlkreise verdoppelt

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Geschrieben am
Proxy Voter
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1. Zugegeben, die Neufassung des BundewahlG mit der Schaffung von Ausgleichsmandaten ist nicht unbedingt intuitiv, aber es verläuft nicht so, wie du es geschildert hast. Es erhält keineswegs jede Partei für jedes Überhangmandat ein Ausgleichsmandat.

Vielmehr wird die Zahl der einer Partei pro Bundesland zustehenden Sitze erhöht, sofern sie mehr Direktmandate erringen konnte, als ihr nach Liste zustehen. Sodann wird die Zahl der insgesamt zustehenden Sitze errechnet und solange erhöht, bis das Ergebnis dem der Zweistimmenverteilung entspricht.

Ein Beispiel: Es gibt drei Parteien, A, B und C. Der Bundestag hat 100 Sitze. Die Zweitstimmenanteile von A, B und C betragen 50, 30 und 20 %; dementsprechend sollten den Parteien 50, 30 und 20 Sitze zustehen. Wenn jetzt die A-Partei insgesamt 60 Direktmandate erreichen konnte und es so 10 Überhangmandate gab, erhalten die anderen Parteien soviele Ausgleichsmandate, bis die Sitzverteilung wieder den Zweitstimmenanteilen entspricht. Ein Verhältnis 50 : 30 : 20 entspricht dabei einem Verhältnis 60 : 36 : 24. Der um Überhangmandate angepasste Bundestag hätte daher 120 MdBs.

Ersichtlich erhält nach diesem Verfahren NICHT jede Partei für jedes Überhangmandat ein Ausgleichsmandat (Was einer Sitzverteilung von 60 : 40 : 30 entspräche und nicht der Zweitstimmenverteilung entspräche). Entsprechend sind auch deine Ausführungen zur maximalen Größe des BT nicht zutreffend.

2. Warum sollte man sein Bundestagsmandate nach Erringung eines Landtagsmandats verlieren? Die Gründe zum Verlust eines Bundetagsmandats sind in § 46 BWahlG (wenn auch nicht abschließend) aufgezählt. Das Erringen eines Landtagsmandats gehört nicht dazu. Mir wäre auch kein anderes Gesetz bekannt, aus dem dies hervorgeht.

Das bei Ausscheiden eines MdBs sein Nachfolger aus der Liste "nachrückt" ist Folge des Mehrheitswahlrechts nach Listen. Es rückt dabei aber nicht "irgendwer" nach, sondern der nächste auf der Liste, der noch nicht Mandatsträger ist. Das die Mitglieder der Liste meine persönlichen Ansichten vertreten, wird dabei dadurch sichergestellt, dass die Listen von den Parteien verfasst werden und diese kaum Kandidaten bennen würde, die der Parteilinie widersprechen. Ich wähle mit meiner Zweistimme daher nicht "den Heini vom Platz 2078", sondern ich wähle beispielsweise "Die Violetten" und damit mittelbar alle, die diese Partei als MdBs in Erwägung zieht.

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Die Landeslisten zur Bundestagswahl werden meist nicht von den Parteien, sondern von Delegierten bestimmt, die meist aus Deligierten von vorherigen Instanzen bestimmt worden. Ob diese Delegierte der Partei angehörten, bleibt dabei völlig unklar, und die ganze Landesliste braucht nicht ein Parteimitglied zu beinhalten. Genausowenig übrigens, wie ein Minister oder Bundeskanzler ein gewählter Abgeordneter sein muss. Wir haben also keine gewählte Regierung.

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Wie hätte dein Beispiel ausgesehen, wenn Partei A überhaupt keine Zweitstimmen bekommen hätte? Wie groß ist die Zahl unendlich noch gleich definiert?????

Offenbar hast du echt in dem Thema verdammt viel auf dem Kasten. Mehr als ich sicherlich, bloß die Logiklücken, muss man sich schon selbst erarbeiten. Ich finde keine Quellen zur rechnerisch theoretischen Maximalgröße des Bundestags. Komisch oder?

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Geschrieben am
Praeriebaer
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http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/13/irres-wahlrecht-neuer-bundestag-koennte-bis-zu-800-abgeordnete-haben/

Hier steht aber was zu meinen unendlichen, auch wenn DWN natürlich keine seriöse Quelle ist.

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Die verschiedenen Fraktionen im Bundestag sollten auch in der öffentlichen Wahrnehmung mal anders propagiert werden. Wäre zwar umständlich, aber wenigstens verständlicher. Man sollte nicht den Eindruck generieren, dass die Fraktionenzusammensetzung direkt von den Parteizugehörigkeiten abhängen würde. Im Bundestag kann auch ein grüner bei der CSU Fraktion sitzen, das ist ein realistisches Szenario. Linke und FDP könnten aber auch eine einzige Fraktion bilden, wenn sie wollen. Richtig ist auch nicht, dass Fraktionen eigene Finanzierungen bekommen, einzig die Abgeordneten sollten bestimmte Gelder bekommen.

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Geschrieben am
Proxy Voter
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@Praeribaer
Erstmal vorweg: Ich diskutiere gerne über Staatsorginastionsrecht mit dir, bekomme aber mehr und mehr den Eindruck, dass das keine Diskussion wird, sondern du auf meine Argumente gar nicht eingehst, sondern nur neue Behauptungen aufstellst. Ich würde dich insbesondere bitten, die von mir aufgeworfenen Fragen zu beantworten, vor allem:

a) Warum glaubst du, dass Koalitionen/Fraktionen rechts- oder gar verfassungswidrig sein sollten?
b) Warum glaubst du, dass ein Bundestagsmandat endet, sobald man ein Landtagsmandat erringt? Habe ich da irgendeinen Ausschlussgrund übersehen?

Andernfalls fände ich es schade um die Zeit, die es dauert, die nicht unbedingt einfachen rechtlichen Problemstellungen darzustellen. Sollten andere Kommentatoren sich für das Thema ebenfalls interessieren, nehme ich mir aber gerne die Zeit. Solange werde ich aber nur kurz antworten:

1. Die Landeslisten werden sehr wohl "von den Parteien" erstellt. Dies regelt das BWahlG unmissverständlich. Zuständig ist für von den Parteien gemachte Kreiswahlvorschläge eine Mitgliederversammlung bzw. eine Vertreterversammlung, § 26 Abs. 1 S. 1 BWahlG. Mitgliederversammlung ist dabei "eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei", § 26 Abs. 1 S. 2 BWahlG. Vertreterversammlungen sind Versammlungen von Vertretern, die von den Parteimitgliedern dafür gewählt wurden, § 26 Abs. 1 S. 2, 3 BWahlG. Wer diese Vorschläge macht, ist daher sehr wohl vorhersehbar, insbesondere sind dies immer Parteimitglieder. Die Bestimmung selbst erfolgt übrigens in Form gleicher, geheimer Wahlen, § 26 Abs. 3 BWahlG. Landeslisten werden entsprechend erstellt, § 27 Abs. 5 BWahlG.

2. Natürlich können sich Fraktionen theoretisch bilden, wie sie gerne wollen, vgl. § 35 Abs. 1 AbgG. Dass dies jedoch nach den Parteilinien geschieht, ist mehr als nachvollziehbar, wenn man berücksichtigt, was Fraktionen eigentlich sind. Entsprechend regelt dies auch die Geschäftsordnund des Bundestages (GO BT), welche in § 10 Abs. 1 GO BT regelt, dass Fraktionsmitglieder der gleichen Partei bzw. Parteien, die nicht im Wettbewerb stehen, angehören müssen. Die von dir genannten Konstellationen wären daher keine Fraktionen, sondern Gruppen i.S.d. § 10 Abs. 4 GO BT.

3. Ja, weder Kanzler noch Kabinettsmitglieder müssen MdB sein. Warum sollte dies auch der Fall sein, die Legitimation erfolgt schließlich über den Bundestag, der sie wählt und legitimiert. Dementsprechend ist es auch eine "gewählte Regierung", nur erfolgt die Wahl,wie es einer repräsentativen Demokratie nunmahl entspricht, nicht durch die Wähler selbst, sondern durch Repräsentanten in Form der MdB.

Schlussendlich erneut und nur aus Interesse: Liest diese Ausführungen eigentlich noch jemand anderes oder ist das hier ein reiner Dialog?^^

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Geschrieben am
Klopfer
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Och, ich les mit. biggrin.gif

0
Geschrieben am
Proxy Voter
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Senpai noticed me ha!.gif

Irgendwelche Anmerkungen soweit? Staatsorganisationsrecht ist nicht gerade mein Fachgebiet und auf diese Weise habe ich einen guten Grund, mein Wissen etwas aufzufrischen...

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Ich würde gern auf alles eingehen. Der Aufwand den du betreibst, um mich zu widerlegen ist aber einfach so hoch, dass ich da nicht mithalten kann.

Jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet, wie kann er dann einem Koalitionsvertrag unterliegen und einem Fraktionsführer, der ihm Anweisung erteilt die Hand zu heben?
Das Bundestagsmandat endet nicht, die Abgeordneten verpissen sich dann aber selbstredend von sich aus in diesen Landtag um dort ihre Arbeit zu tun und lassen nen Nachrücker von der Landesliste einspringen. 2 Parlamente gleichzeitig wäre ein bisschen zu hart und auch kaum machbar, da man dann bei gleichzeitig stattfindenden Abstimmungen nicht vor Ort sein kann. Mich regt auf, dass jemand der beispielsweise den Bundestag gewählt wurde, seinem Job nicht nachgehen muss, sondern seine Popularität sofort verwenden kann, um woanders eine Wahl zu gewinnen und dann weg ist. Die Leute werden für 4 oder 5 Jahre gewählt und sind oft nur ein paar Monate dort, findest du das ok?

Zu 2. Es passiert aber dauernd anders. Zumindest auf Landesebene und noch mehr auf Kommunalebene bilden sich Koalitionen ständig neu. Es hat wirklich wenig mit der Partei zu tun, in welcher Fraktion du bist.

Was meine Maximalgröße des Bundestages angeht, bin ich vielleicht drauf gestoßen, dass nur Parteien abgeglichen werden könnten, die mit ihrer Zweitstimme über die 5% Marke gekommen sind,
Wenn also im schlimmsten Fall Partei A: Erstimme 100% und Zweitstimme 5% erreicht hat und Partei B Erstimme 0% und Zweitstimme 95% erreicht hat, so müsste der Bundestag bloß auf die Zwanzigfache Menge der Wahlkreise(299) aufgebläht werden, also wäre der Bundestag nach dieser Theorie mit maximal 5980 Sitzen bestückt. Aber auch dazu finde ich nur Anhaltspunkte und keine eindeutigen Quellen.

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Geschrieben am
Saya
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Ich liebe das Banner biggrin.gif

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Geschrieben am
KainAutor
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Klasse Banner ^^

Ich hoffe aber schon, dass der Donald gewinnt. Ich hab da noch ein paar ungedeckte Leerverkäufe und brauche fallende Kurse ... *hust*

@Klopfer
Ich nehme mal an, dass du ebenfalls Trump favorisierst. Schließlich bist du ja, wie ich auch, ein eifriger Leser seiner Biografie.

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Geschrieben am
(Geändert am 8. November 2016 um 8:16 Uhr)
the_verTigO
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Es scheint zwar mittlerweile quasi schon mainstream zu sein, aber auch ich möchte gern kundtun, dass mir das Banner außerordentlich gut gefällt.

Oder einfach ausgedrückt:
DAT ANIMATED BANNER! :O

0
Geschrieben am
Shyana (Gast)
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Großes Lob für das Banner und den Liveticker! Endlich mal die richtigen Informationen die die Lügenpresse verschweigt!

Grüße,

Shyana

0
Geschrieben am
Ze-em
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Ich würde Pest wählen. Da stirbt man schneller und die Quälerei ist rascher vorbei.

0
Geschrieben am
qwzt
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Die Frage ist nur, wer in diesem Fall die Pest personifiziert.

@Proxy Voter: Ich verfolge die Diskussion sehr interessiert, erstaunlich was du da alles drüber weist (und dass du es mit Quellen unterlegen kannst)

0
Geschrieben am
Der Admiral
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Wer noch mehr über die Wahl erfahren, kann ja beim dpo nachsehen.

Manchmal erklären die das so simpel, das dieses trockene Thema von jedem verstanden werden kann.

Dafür ist es nicht so ausführlich wie bei Klopfer und in einigen Themen, gibt's unterschiedliche Meinungen 071.gif

0
Geschrieben am
Praeriebaer
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Jop, Proxy Voter hat echt was im Schädel, wundert mich nur, dass er die Dinge derart unkritisch hinnimmt. Ich kann daran garnichts gut finden. Ich hätte lieber ein einfaches System mit nur einer Stimme und einer fixen Anzahl an Sitzen.

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Geschrieben am
EvilDevil
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Auch ich habe interessiert mitgelesen und würde mich sogar einklinken wenn ich so viel Zeit hätte wie Proxy Voter. Derzeit kann ich dir aber nur zustimmen.

0
Geschrieben am
Dino
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Präriebär, was hätte denn das für Vorteile? Ich finde das deutsche System (als aussenstehender Schweizer) eigentlich sehr gut, weil es die Vorteile von Mehrheitswahl und Verhältniswahl ziemlich gut verbindet. Die nicht-fixe Anzahl Sitze ist unglücklich gelöst, aber vermutlich kaum anders machbar. Mit nur einer Stimme hätte man entweder gar keine Kontrolle mehr, da man nur noch eine Liste wählen würde, oder ein Wahlsystem nach US/UK-Vorbild, was zu einem Zweiparteiensystem führen würde (Duvergers Gesetz). Eine mögliche Alternative wäre zweistufiges Mehrheitswahlrecht wie bei der französischen Präsidentenwahl, aber auch da bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich hilft, eine Entwicklung zu einem Zweiparteiensystem zu verhindern.

Ich denke, es ist wichtig, Probleme mit dem Verhalten der Politiker (Aufgeben von Ideologien/Versprechen zugunsten von Koalitionen z. B.) von Versagen des Systems zu trennen.

0
Geschrieben am
Proxy Voter
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@Dino
Ich sehe das wie du. Wenn, müsste man wohl auf die Erststimme verzichten, würde dann aber jeglichen Bezug der Abgeordneten zu den Kreisen verlieren. Schon jetzt ist das nicht ansatzweise mit der starken Bindung der Parlamentarier mit ihrem "Heimatbezirk" in den USA oder dem UK vergleichbar, aber bei einem reinen Listenwahlrecht gäbe es gar keinen lokalen Bezug mehr.

@qwzt
Schön, wenn dich die Sache interessiert. Das mit den Quellen ist jedoch eine Fehlvorstellung: Das ganze System ist ja nicht etwa geheim, sondern transparent gesetzlich geregelt, wobei alle maßgeblichen Regelungen im Internet ohne weiteres auffindbar sind. Wenn man also bezüglich eines Aspekts unsicher ist, muss man nicht mutmaßen, sondern kann relativ einfach nachlesen, wie es tatsächlich geregelt ist. Andererseits ist es wohl so, dass gerade für Menschen, die so etwas nicht gewohnt sind, die abstrakte juristische Sprache und Regelungssystematik nicht einfach zu verstehen ist.

@Praeribaer
Es ist keineswegs so, dass ich das System kritiklos sehe. Mir ist nur trotz vieler potentieller Probleme, die es unstreitig gibt, kein Weg ersichtlich, der zu einem besseren System führen würde.

Zu deinen letzten Beiträgen:

1. Zu deiner These, dass viele MdB sich in einen Landtag wählen lassen und dann aus dem BT ausscheiden, kann ich nichts sagen. Rechtlich wäre das zwar möglich, da man auf ein BT-Mandat jederzeit verzichten kann, § 46 Abs. 1 Nr. 4 BWahlG, aber ich habe noch nie gehört, dass jemand das gemacht hat, um einfach MdL zu werden. 2012 hat Norbert Röttgen das für den Fall, dass er Ministerpräsident von NRW wird, angekündigt, aber andere Fälle sind mir nicht bekannt. Hast du da irgendwelche Zahlen zu? Ein solches Verhalten erscheint mir auch wenig sinnvoll, denn warum sollte ein MdB das mitmachen? Ein Platz im BT ist einem im Landtag für den Mandatsträger in Bezug auf Diät, Prestige und Karrierechancen weit überlegen. Für die Partei scheint das auch nicht so sinnvoll, da ich a) nicht glaube, dass die Stellung als MdB allein sonderliche "Boni" für die Landtagswahl bringt und b) die Partei so effektiv einen MdB verliert, da das alte MdB lange Landeswahlkampf betreiben und das neue MdB erst mühsam eingelernt werden muss. Und "manpower" ist im Bundestag eine knappe und wertvolle Ressource, jeder erfahrene Abgeordnete erhöht z.B. die Chancen in den Ausschüssen.

2. Koalitionen bilden sich doch keineswegs "ständig" neu. Während einer Legislaturperiode kommt das kaum vor, auf Bundesebene zum letzten Mal 1982. Auf Landesebene ist mir überhaupt kein Fall eines Koalitionsbruchs in den letzten Jahren bekannt, und auch auf Kommunalebene wüsste ich keinen.

Das die Parteien NACH einer Wahl demgegenüber offen für Koalitionen sind, halte ich keineswegs für schlecht, sondern ist notwendige Folge eines Mehrparteiensystems. Zudem darf man auch da die Koalitionens"freudigkeit" nicht überschätzen, auf Bundesebene gab es bis jetzt sage und schreibe vier verschiedene Koalitionen in insgesamt 23 Bundeskabinetten gegeben und man muss nur die Aufregung um die zwei neuen Möglichkeiten verfolgen, um nachzuvollziehen, wie wenige Optionen es wirklich gibt.

3. Fraktionszwang ist tatsächlich ein Thema, dass man kritisch sehen kann. Auch diesbezüglich bestehen jedoch viele Fehlvorstellungen: Insbesondere ist jeder Abgeordnete gemäß Art. 38 GG frei, abzustimmen wie er will. Insbesondere kann er durch seine Fraktion nicht verpflichtet werden, auf eine bestimmte Art abzustimmen und eine Abstimmung gegen die Linie der Fraktion zieht keine rechtlichen Sanktionen nach sich (und kommt, zumindest durch Enthaltungen, auch regelmäßig vor!). Einzige zulässige Sanktion ist der Verweis aus der Fraktion. Dies ist, angesichts der Tatsache, dass daran z.B. Rederechte und Ausschussmitgliedschaften hängen, sicherlich schwerwiegend, andererseits können Fraktionen ja auch nicht funktionieren, wenn man sie nicht "auf Linie" halten kann. Denn, wie bereits oben geschildert, sind Fraktionen genau dafür da.

4. Die maximale Größe des Bundestags lässt sich aus den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen, vor allem § 6 BWahlG, selbst errechnen. Externe Quellen braucht man dafür nicht, insbesondere wäre ich bei nicht-wissenschaftlichen Quellen zu rechtlichen Themen immer sehr vorsichtig. Zudem erschließt sich das Problem für mich nicht so recht: Ja, der Bundestag könnte theoretisch massiv anwachsen, praktisch ist dies aber so nah an 100% ausgeschlossen, dass man das Problem vernachlässigen kann. Ein faires und transparentes Wahlrecht zu schaffen ist schon schwer genug, wenn man tatsächliche Risiken und Schwächen vermeiden will, Gründe, auf rein theoretische Risiken weiter einzugehen, sehe ich demgegenüber nicht.

Ansonsten schön zu lesen, wenn andere Leute die Diskussion verfolgen, m.E. ist es schon ein großer Gewinn, wenn Menschen sich intensiv mit dem Wahlsystem befassen. Sofern Klopfer nichts dagegen hat, finde ich die Diskussion hier auch spannend und würde mich weiter über rege Teilnahme freuen wink.gif

0
Geschrieben am
Praeriebaer
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Traditionell ist die Diät in Nrw höher als im Bundestag, auch im Saarland kann sie sich sehen lassen. In Berlin gibts kümmerliches Geld, das ist aber so weils vor der Parlamentsreform nur ein Feierabendparlament war offiziell.
Weiteres folgt

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Geschrieben am
Praeriebaer
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https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Lindner Punkt 27 Er verzichtete in der Folge auf sein Mandat in NRW auf sein Bundestagsmandat

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Geschrieben am
Praeriebaer
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http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/linkspartei-lafontaine-verlaesst-die-bundespolitik-1911048.html

hier nur noch ein Beispiel

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Bei Punkt 3 machst du es dir zu einfach. Die Ausschüsse sind zun Klüngeln notwendig geworden, aber wer da nicht reinkommt, spielt in der politischen Arbeit praktisch keine Rolle mehr. Sie sind durch die Geschäftsordnungen geregelt, arbeiten aber auch fernab jeder öffentlichen Legitimation. Daher dürfen sie auch jeden ausschließen, den sie möchten, sofern es die Geschäftsordnung vorsieht. Igendwann 2013 muss es gewesen sein, als die NPD mal ein paar Wochen aus sonem Ausschuss ausgesperrt wurde. Bemüh dich nicht nach Quellen zu suchen, du wirst keine finden, ich weiß das vom Verfolgen von ca. 2000 Stunden Piratenfraktionsstreams. Und hab schon damals keine anderen Quellen gefunden, Demokratie am Arsch!

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Einfach wäre mit der Zweitstimme statt Landeslisten, einfach Bundeslisten zu wählen und die dämlichen Ausgleichsmandate wegzulassen. Das mit den Ausgleichsmandaten basiert allerdings auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche das Prinzip Mehrheitswahlrecht aus der Mischung Mehrheits-Verhältniswahlrecht eigentlich außer Kraft gesetzt hat. Wir haben heute eine reine Verhältniswahl mit leichter Einflussnahme darauf, wer dann am Ende garantiert dort sitzt.

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Geschrieben am
ObsidJan
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@Präriebär: (zu Christian Lindner) Wenn man sich quasi aussuchen kann, ob man in einem Drecksloch im Osten Deutschlands leben und arbeiten muss oder in NRW, und man nicht bescheuert ist, dann entscheidet man sich natürlich gegen Berlin und für NRW. Erst recht, wenn man aus NRW kommt.

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Geschrieben am
(Geändert am 8. November 2016 um 20:52 Uhr)
Praeriebaer
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Dann guckt doch mal bei Wikipedia unter Wolfgang Kubicki unter Abgeordneter. Ich hab erst 4 Abgeordnete überhaupt überprüft und schon so viele Treffer

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Man könnte auch mit einer Stimme einfach nen Wahlkreisabgeordneten wählen, und wenn der es dann nicht wird, die Stimme einfach der Bundespartei zuschreiben. Das wären dann 2 Stimmen in einer und Überhangmandate wären nicht mehr möglich, man würde sich auch nicht mehr genötigt fühlen mit der übrigen Stimme irgendetwas zu wählen, falls die favorisierte Partei in deinem Wahlkreis keinen Direktkandidaten stellt oder du einen Parteilosen Kandidaten wählen willst nur um keine Stimme zu verschenken.

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Sorry, da fehlte ein komma ich meinte natürlich nicht, dass man seine Stimme verschenkt, wenn man einen Parteilosen wählt, sondern die Zweitstimme für eine Partei wäre dann die verschenkte Stimme, wenn man eigentlich bloß nen Parteilosen wählen will.

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Ylva
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Ich dachte, wenn ich aufwache, steht das Ergebnis schon fest, aber jetzt ist es ein furchtbarer Krimi und ich muss doch zur Uni sad.gif

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Geschrieben am
Briandead
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Das ist doch einer von diesen Krimis bei denen der Mörder schon im Prolog gezeigt wurde...

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Geschrieben am
Max
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Meine Damen und Herren: Der 45. Präsident der Vereinigten Staaten, Donald J. Trump.

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Geschrieben am
Ylva
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Ja Briandead, das macht es nur nicht besser sad.gif

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Geschrieben am
Nova
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@Max Giorno: Noch ist er nicht Präsident, sondern nur gewählt (soweit ich weiß). Er wird erst am 20. Januar eingeschworen, und bis dahin wird er vielleicht noch erschossen oder so. Bei solch einer kontroversen Person kann das gut sein.

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Geschrieben am
BJ68
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Werfe mal was zum deutschen Wahlrecht in die Waagschale:

Die Amtszeit der/des Bundeskanzler(in/s) soll auf maximal 2 Legislaturperioden (= 8 Jahre) beschränkt werden. D.h. praktisch das was in den USA für den Präsidenten gilt.

Begründung: Um den Filz zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass u.U. kompetente Personen auch nachkommen können und nicht wie z.B. bei einer Frau Merkel schön abgesägt werden.

Bj68

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Geschrieben am
Diiter
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und bis dahin wird er vielleicht noch erschossen oder so

Wenn ich das bei Facebook unter nen Artikel über Flüchtlinge schreiben würde, hätte ich nächste Woche Post von der Staatsanwaltschaft...

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Weil ich die Stadtteile nicht mehr gefunden hab, habe ich nun einfach irgendwelche Fälle von zerfallenen Koalitionen gegoogelt, ich entschuldige mich für diesen Affront.

http://www.op-online.de/region/roedermark/politik-fluss-592925.html

und:
http://www.taz.de/!5182475/
Nun muss OB Schwandner im Rat mit wechselnden Mehrheiten regieren - seine Legislaturperiode dauert bis zum Jahr 2013. Die Grünen grübelten schon mehrfach über einen Abwahlantrag gegen den Oberbürgermeister. Aber dafür fehlen ihnen bislang die Stimmen der CDU.

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Geschrieben am
Praeriebaer
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Aber es stimmt natürlich wechselnde Koalitionen innerhalb von Legislaturperioden sind leider ziemlich selten.

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Geschrieben am


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