Mohammed, der Unberührbare
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor zwei Tagen ein Urteil gefällt, das mich außerordentlich empört. Und deswegen erzähle ich euch davon.
Geklagt hatte eine österreichische Frau, die in einem Seminar über den Islam folgende Dinge sagte:
Unter anderem führte die Beschwerdeführerin aus, Mohammed „hatte nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was“ und: „Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? [...] Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“.
Die Wiener Justiz fand das nicht so prall.
Am 15.02.2011 stellte das Landesgericht für Strafsachen Wien fest, dass diese Aussagen implizierten, dass Mohammed pädophile Neigungen gehabt habe.
"Implizieren" ist da schon ein schwaches Wort. Allerdings gehört das für einen beträchtlichen Teil der Muslime auf der Welt zur offiziellen Überlieferung, dass er Aisha, die er heiratete, als sie 6 war, und vögelte, als sie 9 war, als seine Lieblingsfrau bezeichnete. Es muss nicht zwangsläufig heißen, dass er unbedingt pädophil war, aber der Verdacht ist halt auch nicht unbegründet.
(Mir ist es ja ziemlich egal, ob jemand pädophil ist, solange er niemandem etwas tut, schließlich kann keiner was für seine Neigungen. Mohammed war vielleicht kein Pädophiler - aber die Überlieferung besagt, dass er ein Kinderschänder war. Und das finde ich wesentlich schlimmer als pädophil zu sein.)
Frau S. wurde wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe in Höhe von € 480,- und dem Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt.
Ich finde es schon absurd, dass man wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren" verurteilt werden kann. Die Frau legte jedenfalls Berufung ein, die wurde aber vor dem Oberlandesgericht abgewiesen. Und so ging sie schließlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und argumentierte, dass das Urteil ihr Recht auf Meinungsfreiheit missachten würde.
Und die blöden Richter haben entschieden, dass sich die Meinungsfreiheit ins Knie ficken kann.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die innerstaatlichen Gerichte nachvollziehbar erläutert hatten, warum sie die Aussagen der Beschwerdeführerin für geeignet hielten, berechtigte Verärgerung hervorzurufen. Insbesondere waren sie nicht auf eine objektive Art und Weise getätigt worden, die einer Debatte von öffentlichem Interesse gedient hätte (z.B. zum Thema Kinderehen), sondern konnten nur so verstanden werden konnten, dass Mohammed der Verehrung nicht würdig sei.
Er ist nicht würdig. Warum ist es ein Problem, das öffentlich zu sagen? Weil seine Jünger eine "berechtigte Verärgerung" verspüren könnten? Dann müssen sie damit leben, damit müssen alle anderen auch leben lernen. Deine Heiligen müssen nicht die Heiligen von anderen sein. Dein Glaube ist dein eigenes Gefängnis, es sollte kein Gefängnis für andere sein.
Der Gerichtshof stimmte den innerstaatlichen Gerichten zu, dass Frau S. sich dessen bewusst gewesen sein musste, dass ihre Aussagen zum Teil auf unwahren Tatsachen beruhten und geeignet waren, berechtigte Verärgerung bei anderen hervorzurufen.
Wäre schön gewesen, wenn das Gericht gesagt hätte, welche Tatsachen genau "unwahr" waren - das würde sicherlich auch allerlei Muslime interessieren, für die das immerhin zum Kanon gehört.
Die nationalen Gerichte befanden, dass Frau S. Pädophilie als die allgemeine sexuelle Präferenz von Mohammed bezeichnete und es versäumt hatte, ihr Publikum auf neutrale Art über den historischen Hintergrund zu informieren, wodurch eine ernsthafte Debatte zu diesem Thema nicht möglich war. Daher sah der Gerichtshof basierend auf einer ausführlichen Prüfung der Aussagen keinen Grund, von der Einordnung der strittigen Aussagen als bloße Werturteile abzuweichen.
Ich sehe auch kein Problem darin, bloße Werturteile abzugeben, die irgendwelche Leute betreffen, die seit langer Zeit tot sind. Warum soll man das nur dann machen dürfen, wenn man damit eine Debatte anstoßen will?
Der Gerichtshof schlussfolgerte, dass die innerstaatlichen Gerichte das Recht der Beschwerdeführerin auf Meinungsäußerungsfreiheit sorgfältig mit dem Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewogen hatten, wodurch der religiösen Frieden in der österreichischen Gesellschaft bewahrt werden sollte.
"Schutz ihrer religiösen Gefühle", sonst wäre der "religiöse Frieden" gefährdet. Da haben wir's mal durch die Blume: Viele Muslime gehen einfach hoch wie das HB-Männchen, wenn man irgendwas gegen ihre Religion sagt, und werden radikal brutal. Christen sind da üblicherweise gelassener, aber ihr Religionsstifter sagte auch was von "andere Wange hinhalten" und war kein Kriegsherr. Jedenfalls zensiert man lieber Meinungsäußerungen aus Angst vor der ungezügelten Wut der Muslime, anstatt sich darauf zu besinnen, dass es kein Recht darauf gibt (oder geben sollte), sich nicht von fremden Meinungen beleidigt zu fühlen.
Man stelle sich mal vor, ein Gericht würde urteilen, man dürfe Hitler nicht als Arschloch bezeichnen, weil das Neonazis wütend machen und für Unruhe sorgen würde. Das wäre komplett absurd, oder? Hey, ich hab eine Idee, wie Scientology ihre Kritiker mit dem Segen des Gesetzes mundtot machen könnte: einfach riesige Demos mit Flaggenverbrennungen organisieren und vielleicht nebenbei ein paar Comiczeichner erschießen, bis höchstrichterlich Leute bestraft werden, die Scientologen wütend machen könnten.
Ich gebe offen zu, gegen den Islam zu sein. (Das heißt nicht, dass ich Muslimen Böses wünsche.) Ich halte ihn für menschenverachtend, rückständig, gefährlich und integrationsfeindlich. Und es ist meiner Meinung nach kein Zufall, dass die Länder, in denen man den Islam ernst nimmt, solche Dreckslöcher sind, was die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte angeht. Selbst die Blütezeit der arabischen Gelehrten war nur deswegen so fruchtbar, weil man den Islam eben doch nicht so ernst nahm. Solche Urteile wie aus Wien oder vom EuGH machen mir Angst, denn sie schränken meine Rechte einseitig ein, um Radikale zu besänftigen. Das ist nicht gerecht und es verteidigt nicht die Freiheit und die wichtigsten Rechte der Menschen.
Premiummitglied
Die Begründung über religöse Gefühle ist doch sowieso quatsch. Als Christ könnte mich die bloße Existenz des Islams beledigen aber vor Gericht würde ich damit wohl nicht sonderlich weit kommen.
Muslime fordern, dass der Koran wörtlich auszulegen ist und der wortlaut unter keinen Umständen verändert werden darf. Wenn das Gericht jetzt läugnet, das er mit einem Kind Sex hatte, leugnet es damit nicht auch den Wahrheitsgehalt des Korans? Ist das dann nicht viel Beleidigender?